Ihre Betriebsnummer müssen Sie bei bestimmten Meldungen an die Sozialversicherung (z.B. bei Meldungen an die Krankenkasse) angeben. Auch Betriebe, die eine Sofortmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung abgeben müssen, benötigen eine solche Nummer.
der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
Sie melden bestimmte Daten an die Sozialversicherungen.
keine
Sie können die Betriebsnummer schriftlich, telefonisch oder elektronisch beantragen.
Sie müssen folgende Daten angeben:
Tipp: Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater kann die Betriebsnummer für Sie beantragen.
Hinweis: Die Tätigkeit und Bildungsinformationen der Beschäftigten müssen Sie in der Meldung an die Krankenkasse verschlüsseln. Dazu benötigen Sie ein Schlüsselverzeichnis. Weitere Informationen zur Betriebsnummer und zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung finden Sie auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
keine
vor der ersten Meldung an die Sozialversicherung
Bestimmte betriebliche Veränderungen müssen Sie dem Betriebsnummern-Service mitteilen. Dazu zählen:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 26.01.2015 freigegeben.
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