Die Agentur für Arbeit kann Bildungsgutscheine für einen zuvor individuell festgestellten Bildungsbedarf ausstellen. Damit sichert sie Ihnen zu, dass sie die dafür anfallenden Kosten übernimmt.
Sie können ihn bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen. Dabei müssen Sie die im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen beachten.
Diese Bedingungen können beispielsweise sein:
Tipp: Weitere Informationen zur "Förderung der beruflichen Weiterbildung" finden Sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
Klären Sie im Beratungsgespräch, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler. Sie oder er führt ein "Profiling" durch.
Stellt sich dabei heraus, dass Sie mit zusätzlichen Qualifikationen besser Arbeit finden können und erfüllen Sie alle weiteren Voraussetzungen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein.
Die Arbeitsvermittlerin oder der Arbeitsvermittler wählt Bildungsziel und Bildungsdauer entsprechend aus und vermerkt sie auf dem Bildungsgutschein. Sie oder er hilft Ihnen auch, zugelassene Träger und zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen zu finden. Sie können den Kurs und den Träger selbst auswählen.
Tipp: Informationen über zugelassene Träger und Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET.
Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit darüber. Diese prüft, ob
Nach Ende der Weiterbildung findet ein weiteres Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler statt. In diesem legen Sie gemeinsam die weiteren Schritte der Arbeitsuche fest.
Sie müssen die Weiterbildung innerhalb von drei Monaten beginnen. Solange ist der Gutschein gültig.
Hinweis: Finden Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot, können Sie möglicherweise einen neuen Gutschein erhalten.
Krankheitszeiten während einer Weiterbildung müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitteilen.
Während der Dauer der Fortbildung erhalten Sie weiterhin Geldleistungen der Agentur für Arbeit und möglicherweise die entstehenden Fahrtkosten erstattet. Die Erstattung der Fahrtkosten müssen Sie rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragen. Formulare erhalten Sie von der Agentur für Arbeit.
Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit müssen Sie auch während der Weiterbildung wahrnehmen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2015 freigegeben.
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