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Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Das berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbaut. Sie umfasst drei Schuljahre und führt zur allgemeinen, bundesweit anerkannten Hochschulreife.
Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst verschiedene Richtungen (je nach Angebot vor Ort):
- agrarwissenschaftlich
- biotechnologisch
- ernährungswissenschaftlich
- sozial- und gesundheitswissenschaftlich (mit den Profilen Gesundheit und Soziales)
- technisch (mit den Profilen Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik)
- wirtschaftswissenschaftlich (mit den Profilen Wirtschaft, Internationale Wirtschaft und Finanzmanagement)
Verfahrensablauf
Je nach Wohnort bewerben Sie sich entweder online oder direkt bei der in Frage kommenden beruflichen Schule.
Hinweis: Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.
Fristen
Anmeldungen sind bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr möglich.
Unterlagen
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist
Liegt das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vor:- beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
Die Abschrift des notwendigen Zeugnisses müssen Sie unverzüglich nachreichen.
- beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
- Formlose Erklärung darüber,
- ob Sie schon an einem Aufnahmeverfahren für das berufliche Gymnasium teilgenommen haben und wenn ja, mit welchem Ergebnis oder
- ob Sie ein Gymnasium besucht haben und
- bei welcher anderen Schule Sie sich noch beworben haben.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
das gewählte berufliche Gymnasium
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.06.2019 freigegeben.