Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.
Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • IP-Adresse
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

support@readspeaker.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • ReadSpeakerSettings - 3d
  • _rspkrLoadCore - session
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Stadt Vellberg Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden.
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Vellberg
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Vellberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Conword

Dieses Cookie dient dazu, um über den Dienst Conword zu informieren.

Bei Conword werden keine Nutzerdaten gespeichert oder weiterverarbeitet, die nicht zur Funktion benötigt werden. Alle Partner und Dienstleister sitzen innerhalb der EU und handeln im Sinne der DSGVO. Die Übersetzungen werden durch DeepL SE generiert. DeepL versendet dabei alle Texte verschlüsselt und speichert sie nicht. Es findet mit den versendeten Texten kein Training der künstlichen Intelligenz statt.

Verarbeitungsunternehmen
Conword GmbH
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Local Storage
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Speichern der Sprachauswahl
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_conword
FacebookInstagram
4 °C
Heute,  05. Dezember
Klarer Himmel
8 °C
Freitag, 06. Dezember
Mäßiger Regen
7 °C
Samstag, 07. Dezember
Leichter Regen
Gesamtübersicht anzeigen
Sprache wechseln

Aktuelles

aus dem Gemeinde- und Ortschaftsrat

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 25.10.2018

Erstelldatum29.10.2018

Gemeinderatsbericht

Bericht über die Jugendarbeit im Jahr 2018 und Ausblick auf das Jahr 2019

Frau Martina Frontzek, seit Anfang des Jahres 2018 Jugendarbeiterin der Stadt Vellberg, hat in der Sitzung über die ersten Monate ihrer Tätigkeit in Vellberg berichtet. Die Besucherentwicklung verläuft sehr positiv. In Großaltdorf seien es donnerstags zwischen 3 und 9 Besucher und freitags derzeit 15 bis 20 Kinder und Jugendliche im Alter von 9-17 Jahren. Im Jugendhaus in Vellberg seien mittwochs ca. 12-22 Besucher und freitags 15-25 Jugendliche im Alter von 9-21 Jahren zu verzeichnen. Frau Frontzek berichtet außerdem, dass die von ihr initiierte Abschaffung des freien W-LAN sich sehr positiv ausgewirkt habe und die persönliche Kommunikation deutlich angestiegen sei.

Neben den festen Öffnungszeiten der Jugendräume in Vellberg und Großaltdorf gibt es zahlreiche weitere Tätigkeitsfelder der städtischen Jugendarbeit: Die Organisation von Ausflügen, Turnieren, Kochmittagen, Angebote im Zuge des Sommerferienprogrammes und vieles mehr.

Frau Bürgermeisterin Zoll und die Mitglieder des Gemeinderates zeigen sich mit der Entwicklung der Jugendarbeit in Vellberg sehr zufrieden und danken Frau Frontzek für ihr Engagement.

Kindergartenbedarfsplan

Die Bedarfsplanung ist jährlich zu erstellen und vom Gemeinderat zu beschließen. In der Gemeinderatssitzung wurde dem Gremium eine Aufstellung über die genehmigten Kindergartenplätze sowie die Entwicklung der Kinderzahlen in den vier städtischen Kindergärten bis Juli 2021 vorgestellt.

Die derzeit 164 gen. Plätze im Ü 3 Bereich (Kinder ab 3 Jahren) sind nach aktuellem Stand ausreichend, aller-dings füllen sich die Gruppen in allen drei Einrichtungen. Dabei wird aus pädagogischen Gründen von 22 Kindern je VÖ-Gruppe (verlängerte Öffnungszeiten) ausgegangen.

Seit August 2018 werden die unter Dreijährigen zentral in der Kindertagesstätte Talheim betreut. Der Gemeinderat hat die Einrichtung am 20.09.2018 vor der Gemeinderatssitzung besichtigt. Den 1 – 3jährigen Kindern stehen 22 genehmigte Plätze zur Verfügung. Diese Plätze sind weitestgehend durchgängig belegt. Die Nachfrage nach einem Krippenplatz nimmt vermehrt zu. Die Krippeneltern müssen ein halbes Jahr vor Krippenstart eine verbindliche Anmeldung abgeben. Falls die Nachfrage steigt, könnte von Seiten der Stadt schnell reagieren werden, da im UG im Zuge der Umbauarbeiten ein weiterer Raum vorbereitet wurde. Das größere Problem ist vermutlich, geeignetes Personal auf die Schnelle zu finden.

Schaut man sich die Statistiken nach Anfrage nach einem Krippenplatz an, geht der Trend auch im ländlichen Bereich stark nach oben. Auch die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt, sodass bei der Fortschreibung des Kindergartenkonzepts festgehalten wurde, dass vermutlich spätestens 2021 weitere Krippengruppen schaffen müssen.

Seit September 2017 ist die Kita Großaltdorf wieder mit 2 VÖ-Gruppen belegt. Es arbeiten 4 Erzieherinnen und eine PiA-Auszubildende in der Einrichtung. Hier müsste evtl. auch übergangsweise die Gruppen mit 25 Kindern belegt werden.

In der Kindertagesstätte Markgrafenallee gibt es seit September 2018 66 genehmigte Plätze in der VÖ-Betreuung. Momentan können alle Kinder im Einzugsgebiet des Kindergartens aufgenommen werden, voraussichtlich im Juli 2019 werden auch hier die Gruppen voll belegt sein. Es sind dann einige Schulabgänger zu verzeichnen, sodass voraussichtlich mit ca. 59 ins neue Kindergartenjahr gestartet wird.

Im Kindergartenjahr 2019/2020 wird ein Bedarf für ca. 76 Kinder in der Einrichtung prognostiziert. Dies hängt hauptsächlich mit den Zuzügen im Neubaugebiet Kreuzäcker zusammen. Bei der Fortschreibung des Kindergartenkonzepts wurde dies berücksichtigt. Die Planung der Stadt Vellberg sieht vor, dass Zuwendungsanträge für einen Anbau an die bestehende Einrichtung für 2 weitere Gruppen gestellt werden. So können die im Jahr 2020 erforderlichen Plätze vorgehalten werden.

Der Kindergarten Schönblick hat Zuwachs bekommen. Die Kinder von der Kita Talheim sind in den Schönblick umgezogen. Die dortige Einrichtung mit einer Kleingruppe, einer Ganztagesgruppe und einer VÖ-Gruppe für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren. Das Personal wurde entsprechend aufgestockt.

Der Kindergartenbedarfsplan 2018 wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Der Bedarfsplan wird nun dem Landratsamt Schwäbisch Hall vorgelegt.

Vorstellung des Ideenkonzepts eines Vellberger Familien- und Seniorennetzwerks

Herr Ciupke präsentiert als Vorstandsvorsitzender des Generationenbündnisses das Konzept eines Vellberger Familien- und Seniorennetzwerks.

In der Gemeinderatssitzung im Juli 2017 wurde dem Gemeinderat die erste Idee eines „Sozial-netzwerks“ vorgestellt. Diese Idee hat der Gemeinderat damals begrüßt.

Zwischenzeitlich wurde mit Unterstützung des Programms "Gut beraten" im Jahr 2017 ein Beteiligungsprojekt durchgeführt und im ersten Halbjahr 2018 mit zwei weiteren Veranstaltungen fortgeführt. Hierbei waren die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Vellberg sowie die Verantwortlichen der Kirchen, Vereine sowie der Pflegedienste aufgefordert worden, ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der Weiterentwicklung der (Hilfs-)Angebote des Generationenbündnisses sowie der Schaffung eines möglichen Vellberger Familien- und Seniorennetzwerks zu äußern. Mit ihm zusammen sollen zwei weitere konkrete Ideen aus den Beteiligungsverfahren realisiert werden:

  • Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle (die "Kümmerei") für Bürger/innen der Stadt Vellberg, die Unterstützung und Hilfen im Alltag benötigen, die Kontakte zu anderen suchen und für Personen, die Ideen umsetzen wollen, die das soziale Miteinander in der Stadt Vellberg fördern. Diese Stelle soll zentrale Informations- und Vermittlungsstelle bei sozialen Fragen sein, die Organisation /Koordination sozialer Hilfen in der Gemeinde übernehmen sowie Kontakte zwischen Menschen / in der Nachbarschaft vermitteln.
  • Außerdem vorgesehen ist die Gründung und Etablierung eines „Vellberger Sozial-Netzwerks“, das die unterschiedlichen Akteure im sozialen und gesellschaftlichen Bereich der Stadt zusammenbringt, deren Aktivitäten koordiniert, bündelt und bekannter macht und sich aktiv in die zentrale Anlaufstelle einbringt.

Ziel ist es, die Projektidee im ersten Halbjahr 2019 weiter zu konkretisieren und dann erneut im Gemeinderat zu diskutieren. Der Gemeinderat hat die Weiterentwicklung der Idee eines „Vellberger Familien- und Sozialnetzwerks“ sowie der „Vellberger Kümmerei“ zustimmend zur Kenntnis genommen und befürwortet die geplante Vorgehensweise.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Vellberg (Feuerwehrentschädigungssatzung - FwES)

Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen des Feuerwehrdienstes erhalten die Feuerwehrangehörigen eine Entschädigung. Die bisherige Entschädigungssatzung vom 21.10.1994 mit letztmaliger Änderung im Jahr 2009 wurde überarbeitet und mit geänderten Entschädigungssätzen neu entworfen. Geregelt sind in der Neufassung der Satzung die Entschädigungen für Einsätze, für die Aus- und Fortbildung sowie für besondere Dienste. Die wesentlichste Neuerung ist die Anhebung der Entschädigung bei Einsätzen von zehn auf 13,50 € je Stunde, wobei angefangene Stunden auf halbe Stunden aufgerundet werden. Neu geregelt wurden auch die Entschädigungen für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen je nach Lehrgangsart mit unterschiedlichen Beträgen.

Notwendig wurde die Überarbeitung der Feuerwehrentschädigungssatzung auch deshalb, weil im Zuge der Zusammenlegung der Abteilungen Vellberg und Großaltdorf einige Ämter weggefallen sind und andere neu geschaffen wurden. Der Satzungsbeschluss erging einstimmig.

Auf Anregung von Stadtrat Bauer wurde zudem darüber diskutiert, den ehrenamtlichen Feuerwerfrauen und –männern kostenlosen Eintritt in das Vellberger Freibad zu gewähren. Dies soll nun in einer weiteren Sitzung des Gemeinderates diskutiert werden.

Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Vellberg (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)

Ist der Einsatz der Feuerwehr kostenlos oder kostenpflichtig? Wie werden Kostenersätze berechnet und wie hoch sind die Kosten? Diese Fragen beantworten zum einen das Feuerwehrgesetz und zum anderen die jetzt vom Vellberger Stadtrat beschlossene Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung. Generell sind Hilfeleistungen bei Bränden und bei durch Naturereignisse verursachten öffentlichen Notständen kostenlos, wenn das Feuer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ähnliches gilt für die Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen. Daneben gibt es aber im Feuerwehrgesetz eine ganze Reihe von Tatbeständen, die eine Kostenersatzpflicht auslösen.

Einstimmig akzeptierte der Gemeinderat sodann die vorgeschlagenen Kostenersätze. Auf die amtliche Bekanntmachung der Satzung wird verwiesen.

Städtische Vereinsjugendförderung

In seiner Sitzung am 17.05.2018 hat der Gemeinderat die neue Vereinsjugendförderung ab dem Jahr 2019 beschlossen. Hiernach erfolgt die Verteilung des zu Verfügung stehenden Budgets in Höhe von 6.000 € nach der Anzahl der Mitglieder eines Vereins unter 18 Jahren.

Die Vereine haben als Fördervoraussetzung folgende Kriterien zu erfüllen:

Der Verein muss seinen Sitz im Gemeindegebiet haben, grundsätzlich allen Einwohnern offen stehen, im Vereinsregister eingetragen sein und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Außerdem müssen die Mitglieder des Vereines mindestens zur Hälfte Einwohner Vellbergs sein, der Verein muss mindestens 15 aktive Mitglieder haben und ein qualifiziertes und dauerhaftes Angebot für Jugendliche anbieten. Maßgeblich für die Anzahl der Jugendlichen ist dabei der 31.12. des Vorjahres. Diese Anzahl ist der Stadt bis spätestens 31.01. des Förderjahres mitzuteilen.

Die Verwaltung hat nach diesem Beschluss die in Frage kommenden Vereine über die neue beschlossene Vereinsjugendförderung informiert und die entsprechenden Kriterien abgefragt. Sieben Vereine haben auf die Umfrage der Verwaltung geantwortet. Nach dem Umfrageergebnis sind vier Vereine (TSV Vellberg, SV Großaltdorf, Schützenverein Großaltdorf, Vellberger Tennisclub) förderfähig, da Sie alle geforderten Kriterien erfüllen.

Folgende Beschlüsse wurden vom Gemeinderat gefasst: Die Vereine TSV Vellberg, SV Großaltdorf, Schützenverein Großaltdorf und Vellberger Tennisclub werden bis auf weiteres an der Vereinsjugendförderung der Stadt Vellberg ab dem Jahr 2019 beteiligt. Für das Jahr 2019 wird die Anzahl der Mitglieder unter 18 Jahren herangezogen, die im Rahmen der Umfrage 2018 mitgeteilt wurden.

Feststellung des Jahresabschlusses mit Rechenschaftsbericht 2017

Stadtkämmerer Taubald stellt dem Gremium den ersten Jahresabschluss nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht vor. Für das Jahr 2017 konnte ein positives Gesamtergebnis in Höhe von 715.128 € verzeichnet werden. Auch der Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres ist mit ca. 2.122.109,11 € höher als erwartet.

Bürgermeisterin Zoll und die Mitglieder des Gemeinderates zeigten sich erleichtert über die vorgestellten Zahlen, die insgesamt deutlich besser ausgefallen sind als veranschlagt. Die Gründe hierfür liegen einerseits in konjunkturell bedingt deutlich höher als geplant ausfallenden Steuereinnahmen. Andererseits sind jedoch auch verschiedene Rechnungen, die entgegen der ursprünglichen Planung erst im Jahr 2018 fällig wurden (bspw. für das das neue Feuerwehrmagazin), für das bessere Ergebnis verantwortlich.

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss für das Jahr 2017 einstimmig festgestellt.

Finanzzwischenbericht 2018

Der Finanzzwischenbericht enthält die bisher bekannten wesentlichen Planabweichungen zum Haushaltsplan 2018. Es ergibt sich im Ergebnishaushalt eine Gesamtverbesserung in Höhe von 101.973 €. Im Haushaltsplan ist ein ordentliches Gesamtergebnis in Höhe von 236.056 € veranschlagt. Durch die dargestellten Verbesserungen wird nun mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 338.029 € gerechnet, das der Rücklage aus dem ordentlichem Ergebnis zugeführt werden könnte.

Im Finanzhaushalt ergibt sich eine negative Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um 517.497 €. Zzgl. den zahlungswirksamen Veränderungen des Ergebnishaushalts mit 101.973 € ergibt sich eine Veränderung des Gesamtfinanzhaushalts in Höhe von - 415.524 €.

Im Haushaltsplan 2018 wird von einer Liquidität zum Jahresende in Höhe von 495.586 € ausgegangen.

Der Gemeinderat hat den Finanzzwischenbericht 2018 zur Kenntnis genommen und die darin enthaltenen überplanmäßigen Ausgaben beschlossen. Außerdem wurde die Verwaltung ermächtigt, die Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung der Haushaltssatzung 2017 in Höhe von 800.000 € nach Einholung von Angeboten verschiedener Banken bzw. Kreditvermittler zu realisieren.

Der Gemeinderat nahm die folgenden Spenden an:

1. Die Erbengemeinschaft Hans-Joachim Kochendörfer aus Vellberg schenkt dem Heimatmuseum verschiedene Gegenstände, die bislang schon als Dauerleihgaben dem Museum übergeben wurden.

2. Wolfgang Wölfl aus Vellberg schenkt der Schule Vellberg eine gebrauchte Sitzgarnitur aus Holz, die auf dem Schulhof aufgestellt werden soll.