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Aktuelles

aus dem Gemeinde- und Ortschaftsrat

Aus der Arbeit des Gemeinderats am 24.01.2019

Erstelldatum01.02.2019

GR-Bericht

Bekanntgaben 

Bürgermeisterin Zoll berichtet, dass der Pressespiegel 2018 fertiggestellt wurde und mit seinen umfangreichen Berichten im Internet unter www.vellberg.de unter der Rubrik „Rathaus, Service & Gemeinderat“ abgerufen werden kann.

Stadtkämmerer Taubald berichtet, dass man zwischen den Jahren einen Schaden am Hal-lendach Großaltdorf habe feststellen müssen. Dadurch sei der Parkettboden im hinteren Teil der Bühne beschädigt worden. Die Verwaltung wird sich gemeinsam mit einem Architekturbüro über Maßnahmen zur Behebung des Problems Gedanken machen und die Thematik dann erneut dem Gemeinderat vorstellen.

Ausführungsbeschluss Erschließung Bauabschnitt 3.1 im Baugebiet Wolfsgraben in Großaltdorf

In der Sitzung am 26.04.2018 hat der Gemeinderat die Erschließung des Bauabschnittes 3.1 im Baugebiet Wolfsgraben in Großaltdorf beschlossen und das Ingenieurbüro stadtlandingenieure mit der weiteren Planung und Bauüberwachung beauftragt.

Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung und Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2019 mit einem Planansatz in Höhe von 1.515.000 Euro konnte in der Gemeinderatssitzung am 24. Januar nun der Ausführungsbeschluss für diese Baumaßnahme gefasst werden.

In diesem Zuge soll auch der im Haushaltsplan 2018 vorgesehene Ringschluss der Wasserversorgung Großaltdorf (Planansatz: 120.000 Euro) mit ausgeführt werden. Hierdurch wird die Versorgungssicherheit der Ortschaft Großaltdorf mit Leitungswasser erhöht, da die Anwohner durch die Umsetzung dieser Maßnahme von zwei Seiten aus mit Wasser versorgt werden können.

Im nächsten Schritt wird die Ausführungsplanung vom Ingenieurbüro fertig gestellt werden, sodass die Maßnahme anschließend öffentlich ausgeschrieben werden kann. Die Auftragsvergabe soll voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung im März dieses Jahres und die Bauausführung im Zeitraum von Mai 2019 bis Mai 2020 erfolgen.

Der Gemeinderat hat die Ausführung der Erschließung des Bauabschnittes 3.1 im Baugebiet Wolfsgraben einschließlich des Ringschlusses der Wasserversorgung in Großaltdorf beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Interkommunaler Breitbandausbau Lorenzenzimmern-Gaugshausen - Vergabe der Planungsleistungen

Der Gemeinderat hat sich zuletzt am 22. März 2018 mit dem Breitbandausbau für Lorenzenzimmern beschäftigt und beschlossen, den ftth-Ausbau (fibre to the home) für Lorenzenzimmern als interkommunale Maßnahme zusammen mit der Stadt Ilshofen durchzuführen. Ilshofen schließt gleichzeitig Gaugshausen an das schnelle Internet an. Dadurch kann ein Zuschlag zur Förderung in Höhe von 30 % abgeschöpft werden. Bürgermeisterin Zoll informiert, dass bei einer Förderzusage durch den Bund (Fördersatz 50 %) zusätzlich eine Förderung durch das Land in Höhe von 40 % in Aussicht gestellt wird. Insgesamt sei somit eine 90 %ige Förderung möglich.

Die Stadt Vellberg setzt die Maßnahme für beide Städte federführend um. Die Abrechnung zwischen Vellberg und Ilshofen erfolgt prozentual. Vellberg hat 60 % und Ilshofen 40 % der Kosten zu tragen. Dies entspricht den jeweiligen Ausbauflächen der jeweiligen Gemeinde. Um die Umsetzung nicht weiter zu verzögern, wurden die Planungsleistungen nun vergeben. Eine Rückfrage beim Innenministerium, der zuständigen Bewilligungsstelle, hat ergeben, dass diese Vergabe förderunschädlich ist und die Bewilligung dadurch nicht gefährdet ist.

Im Haushalt 2018 sind hierfür Mittel in Höhe von 825 TEUR eingestellt. Die Mittel werden in das Jahr 2019 übertragen, womit die Finanzierung gesichert ist. Nach erfolgter Planung ist eine Vergabe der Bauleistungen in der Mai-Sitzung des Gemeinderats vorgesehen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Büro GEO DATA aus Westhausen mit den Planungsleistungen für die Ingenieurbauwerke und die technische Ausrüstung zum Breitbandausbau Gaugshausen-Lorenzenzimmern mit den Leistungsphasen 2- 8 nach der HOAI (HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zu beauftragen. Außerdem soll die Verwaltung die Inanspruchnahme von Landesfördermitteln prüfen.

Freibadgutscheine für die Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Vellberg

Im Rahmen der Diskussion zur Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung der Stadt Vellberg wurde von Stadtrat Bauer der Vorschlag eingebracht, den Mitgliedern der städtischen Freiwilligen Feuerwehr kostenfreien Eintritt in das Mineralfreibad Vellberg zu gewähren. Es wurde vereinbart, diesen Vorschlag als separaten Tagesordnungspunkt in einer weiteren Gemeinderatssitzung zu behandeln.

Verschiedene Gründe können für die Gewährung von Freibad-Gutscheinen für die Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr ins Feld geführt werden:

  • Feuerwehrleute sind bei ihren Einsätzen mitunter extremen körperlichen Belastungen und Gefahren ausgesetzt. Damit sie diesen Belastungen standhalten können, müssen sie sich ganzjährig in unterschiedlicher Art und Weise sportlich betätigen und fit halten. Die Gewährung von Freibad-Gutscheinen stellt eine Möglichkeit dar, die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr hierbei zu unterstützen.
  • Die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements der aktiven Feuerwehrleute unserer Stadt, die bei Einsätzen immer wieder auch Leib und Leben riskieren. Sie leisten ihre Tätigkeit für die Gemeinschaft unter großem Zeiteinsatz und nehmen viele private Einbußen in Kauf.
  • Das Ziel der Kommunen muss es sein, die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr möglichst attraktiv zu gestalten.
  • Die Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetzt obliegen den Gemeinden als weisungsfreie Pflichtaufgaben. Weisungsfreie Pflichtaufgaben sind Selbstverwaltungsaufgaben nach Art. 28 Abs. 2 GG, zu deren Erfüllung die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr erfüllen durch die Wahrnehmung ihres Ehrenamtes folglich eine Pflichtaufgabe der Kommunen.

Durch den Einsatz der ehrenamtlichen Feuerwehrleute im Brand- und Katastrophenschutz wird der städtische Haushalt jährlich um erhebliche Beträge entlastet. Ohne die Freiwillige Feuerwehr müsste die Stadt eine Berufsfeuerwehr vorhalten. Keine andere ehrenamtlich tätige Organisation erreicht derart unmittelbare Auswirkungen auf die Haushaltslage einer Kommune. Aus Sicht der Stadtverwaltung liegen durch die direkte Wahrnehmung einer kommunalen Aufgabe bei diesem Ehrenamt Voraussetzungen vor, die eine besondere Unterstützung rechtfertigen.

Nach dem Feuerwehrgesetz (FwG) ist es grundsätzlich möglich, „den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr finanzielle Unterstützung insbesondere zur Erholung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu gewähren“ (vgl. § 16 Abs. 7 FwG). Die Gewährung des kostenfreien Zutrittes zum städtischen Freibad kann aus Sicht der Verwaltung als Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit verstanden werden. Die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Vellberg hat aktuell 73 Mitglieder. Eine Jahreskarte für das Mineralfreibad kostet 50 EUR (im Vorverkauf 45 EUR).

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Vellberg eine kostenfreie Jahreskarte für das städtische Mineralfreibad zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann eine Familienkarte zu einem reduzierten Betrag in Höhe von 30 EUR erworben werden.

Verabschiedung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 wurde dem Gemeinderat bereits in der November-Sitzung zur Beratung vorgelegt. In einer intensiven Diskussion hatte sich der Gemeinderat der Stadt Vellberg dazu entschlossen, einige Vorhaben auf die Zukunft zu verschieben oder sogar komplett zu streichen, wie etwa die Einführung eines elektronischen Schließsystems für die städtische Halle in Vellberg. Das Ergebnis der Vorberatung des Gemeinderats sowie die Änderungen aufgrund der Herbst-Steuerschätzung 2018 wurden nun in das Planwerk eingearbeitet.

Der städtische Ergebnishaushalt erwirtschaftet im Planjahr 2019 ein positives Ergebnis in Höhe von 238.250 €. Im Finanzhaushalt der Stadt Vellberg beläuft sich die veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands auf -255.914 €.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 81 GemO sowie die mittelfristige Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm gemäß § 85 GemO wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl und Vorbereitung der Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Am Sonntag, 26. Mai 2019 finden sowohl die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat) als auch die Europawahl statt. Zur Vorbereitung dieser Wahlen wurden in der vergangenen Gemeinderatssitzung die Wahlbezirke sowie Wahllokale festgelegt und die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie die Wahlvorsteher samt Stellvertreter ernannt.

Bei der Kommunalwahl ist die Bürgermeisterin kraft Gesetzes Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses. Da Frau Zoll am Wahltag wegen einer Bewerbung befangen ist, wurde eine andere Person zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses ernannt.

Folgende Beschlüsse wurden vom Gemeinderat einstimmig gefasst:

  • Wahlbezirk 1 Vellberg, Wahllokal Oberes Schloss, Im Städtle 28
  • Wahlbezirk 2 Talheim, Wahllokal Stadthalle, Mehrzweckraum, Schönblickstraße 4
  • Wahlbezirk 3 Großaltdorf, Wahllokal Kindergarten Großaltdorf, Kirchbergstraße 9
  • Briefwahlvorstand, Trauzimmer Amtshaus, Im Städtle 27
  • Stellvertretender Vorsitzender ist Christian Schwerdt
  • Beisitzer und Schriftführer ist Benjamin Treiber
  • weitere Beisitzer sind Petra Schmitt und Konstantin Dürr

Die stellv. Beisitzer und stellv. Schriftführer werden von der Verwaltung bestellt.

3.   Für die Europa- und Kommunalwahlen ist der Gemeindewahlausschuss gleichzeitig Wahlvorstand für den Wahlbezirk Talheim.

4.   Zum Wahlvorsteher für den Wahlbezirk Vellberg für die Kommunal- und Europawahlen wird Kurt Lanzendorfer ernannt, zum Stellvertreter Oliver Taubald. Die Beisitzer, stellv. Beisitzer und Schriftführer werden von der Verwaltung bestellt.

5.   Zum Wahlvorsteher für den Wahlbezirk Großaltdorf wird Andreas Brünnler ernannt, zur stellv. Wahlvorsteherin Margret Hoffmann. Die Beisitzer, stellv. Beisitzer und Schriftführer werden von der Verwaltung bestellt.

6.   Zur Wahlvorsteherin für die Briefwahl wird Monika Heiner ernannt, zur Stellvertreterin Nicole Petrak-Schmidt. Die Beisitzer, stellv. Beisitzer und Schriftführer werden von der Verwaltung bestellt.

  • Für die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 werden die Wahlbezirke und Wahllokale wie folgt festgelegt:
  • Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist Walter Neumann 

Grundsatzbeschluss zu Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energie des Landes Baden-Württemberg hat im März 2017 die Freiflächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO erlassen. Diese ermöglicht die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in benachteiligten Gebieten und damit auf fast allen Freiflächen der Gesamtgemarkung der Stadt Vellberg. Ziel dieser Verordnung war es, die Energiewende voranzutreiben und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Ziele zu erreichen. Daher hat sich das Land dazu entschlossen, den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. Vor dieser Verordnung war die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nur auf ausgewählten Flächen, etwa entlang von Bahnlinien, zulässig.

Für jede geplante Photovoltaikanlage ist ein Bebauungsplan erforderlich, den die Stadt aufstellen kann, aber nicht muss. Damit liegt es in der Entscheidung des Gemeinderats, ob Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Vellberger Gemarkung zugelassen werden oder nicht.

Grundsätzlich ist somit festzuhalten, dass sich für die Kommunen folgende drei Möglichkeiten in Hinblick auf den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen ergeben:

  • Die Einzelfallprüfung aller eingehenden Bauanträge durch den Gemeinderat.
  • Der grundsätzliche Ausschluss von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der gesamten Gemarkung.
  • Die Festlegung von verbindlichen Kriterien, nach denen im Einzelfall entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat der Stadt Vellberg in zwei Klausursitzungen intensiv mit der Thematik befasst und sich nach ausgiebiger Diskussion mehrheitlich darauf verständigt, einen Grundsatzbeschluss bezüglich der Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu fassen. Ziel ist es, ein nach objektiven Kriterien erstelltes Bewertungssystem zu generieren. Damit würde die Gemeinde vorschreiben, wo Freiflächenphotovoltaikanlagen möglich wären und wo nicht. Denkbar ist auch, dass bestimmte, klar abgegrenzte Gebiete festgelegt werden, auf welchen die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen (ebenfalls in einem begrenzten Umfang) zulässig sein soll.

Der Vorteil liegt in den transparenten und für alle geltenden Kriterien. Neben der Gleichbehandlung aller Bewerber soll dadurch sichergestellt werden, dass nicht für jeden eingehenden Bauantrag eine intensive Diskussion geführt werden muss. Stattdessen sollen die offenen Fragen und Handlungsoptionen in einem umfassenden Meinungsbildungsprozess diskutiert und in möglichst transparente sowie objektive Kriterien überführt werden.

Ein weiteres Ziel der Festlegung von Kriterien für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ist die flächenmäßige Begrenzung dieser Anlagen auf der Gemarkung der Stadt Vellberg. Denn für alle Beteiligten steht fest, dass sowohl aus optischen Gründen, als auch um die Entstehung einer Konkurrenzsituation zur herkömmlichen Landwirtschaft zu verhindern, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen die Ausnahme bleiben muss und nicht die Regel werden darf.

Gleichzeitig soll es durch das vorgeschlagene Vorgehen ermöglicht werden, dass auf Vellberger Gemarkung ein weiterer Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele geleistet werden kann.

Da die Fragen rund um die Energiewende ein polarisierendes Thema sind, soll die Bevölkerung der Stadt Vellberg im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung informiert und in die Diskussion miteinbezogen werden. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll der Öffentlichkeit der aktuelle Diskussionsstand sowie die möglichen Entscheidungskriterien vorgestellt werden. Im Anschluss soll der Bürgerschaft die Gelegenheit gegeben werden, Rückfragen zu stellen und ihre Meinungen mitzuteilen.

Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat - auf Grundlage der geführten Diskussionen und der Rückmeldungen aus der Bevölkerung - in einer weiteren Gemeinderatssitzung verbindliche Kriterien für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen beschließt.

Der Gemeinderat hat deshalb einstimmig die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Der Festlegung von Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. Die hierfür geltenden konkreten Rahmenbedingungen werden in einer separaten Beschlussfassung festgelegt.

2. Der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Freiflächen-Photovoltaikanlagen am 13. Februar 2019 in der Stadthalle Vellberg-Talheim wird zugestimmt.

Der Gemeinderat nahm die folgenden Spenden an:

  •  Eine Spende von Herrn Martin Ziegler aus Großaltdorf für ein Spielgerät im Pausenhof der Grundschule in Höhe von 200 €.
  •  Eine Spende in Höhe von 4.312,20 €, die in gleichen Teilen für die Jugendfeuerwehr, den Kindergarten Talheim sowie die Flüchtlingshilfe bestimmt ist.

Anfragen der Stadträte

Stadträtin Hirschner erkundigt sich, ob die Siedlung Talheim beim Winterdienst vernachlässigt werde. Bürgermeisterin Zoll weist auf die Beschlusslage des Gemeinderates hin, wonach Siedlungsstraßen – mit Ausnahme der Gefahrenstellen - nicht geräumt werden. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Mitarbeiter des Bauhofes im Rahmen des Winterdienstes deutlich mehr räumen würden, als vorgeschrieben sei.

Stadträtin Dr. Heinritz erkundigt sich, ob mittlerweile von Seiten des Gemeindetages eine Muster-Entschädigungssatzung veröffentlicht wurde. Bürgermeisterin Zoll verneint dies. Stadträtin Dr. Heinritz beantragt, dieses Thema noch vor der Kommunalwahl erneut im Gemeinderat zu behandeln.