Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.10.2022
Erstelldatum03.11.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.10.2022
Bürgermeisterin Zoll eröffnete die Sitzung im Sitzungssaal im Rathaus in Vellberg.
Bekanntgaben
Bürgermeisterin Zoll gab den in seiner Sitzung am 29. September 2022 nichtöffentlich gefassten Beschluss bekannt:
Die stadteigenen Dachflächen folgender Immobilien werden der BürgerEnergieVellberg-Bühlertal eG (i.G.) zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen verpachtet: Kita Schönblick und Grundschule Talheim (mit PV-Stromversorgung der Kita Schönblick, der Grundschule Talheim und der Turnhalle Talheim), Kita Großaltdorf (mit PV-Stromversorgung der Kita Großaltdorf und der Festhalle Großaltdorf), Kita Talheim (mit PV-Stromversorgung der Kita Talheim) und der Kläranlage Vellberg.
Es erfolgte die Bekanntgabe der Termine der Gemeinderatssitzungen und sonstiger Termine für das Jahr 2023.
Termine 1. Halbjahr
- Donnerstag, 26. Januar
- Donnerstag, 16. Februar
- Donnerstag, 23. März
- Dienstag, 18. April
- Dienstag, 16. Mai
- Donnerstag, 22. Juni
- Donnerstag, 20. Juli
Termine 2. Halbjahr
- Donnerstag, 28. September
- Donnerstag, 26. Oktober
- Donnerstag, 23. November
- Donnerstag, 21. Dezember
Sonstige Termine
- Donnerstag, 09.02. – Neubürgerempfang
- Donnerstag, 19.10. - Seniorennachmittag
Außerdem erfolgte die Bekanntgabe, dass die bestellten Defibrillatoren für die Hallen angekommen sind. Es wird am 09.11.2022 eine Einweisung in der Halle in Talheim für die Vereine durchgeführt, zu der die Bevölkerung herzlich eingeladen ist.
Unterhaltungsplanung Kläranlage Vellberg, hier: Sanierung Rechen und Sandfang
In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2022 erteilte der Gemeinderat dem Ingenieurbüro B&P Beratende Ingenieure aus Ellwangen den Auftrag u.a. zur Planung der Erneuerung der mechanischen Reinigung, insbesondere der Rechenanlage in der Kläranlage Vellberg. Das Ingenieurbüro B&P hat mittlerweile die Vorplanung hierfür erstellt, und stellte diese in der Gemeinderatssitzung vor.
Es wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Sanierung des Rechens und des Sandfangs in der Kläranlage Vellberg mittels eines Filterstufenrechens gemäß Variante 3 der Vorplanung des Ingenieurbüros B&P aus Ellwangen am 04.10.2022 mit Gesamtkosten von voraussichtlich 270.000 € erfolgen wird. Das Ingenieurbüro B&P wird mit der weiteren Planung und Ausschreibung der Maßnahme beauftragt. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsplan 2023.
Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2023 in Vellberg
Bürgermeisterin Ute Zoll hatte in der letzten Gemeinderatssitzung am 29.09.2022 öffentlich bekannt gegeben, dass sie zum 30.04.2023 in den Ruhestand gehen wird. Somit wird im Frühjahr 2023 eine Bürgermeisterwahl notwendig.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgendes: Die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger wird am Freitag, 30.12.2022 erfolgen. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird auf Montag, 13.02.2023, 18.00 Uhr festgesetzt. Der Wahltag wird auf Sonntag, 12.03.2023 festgesetzt. Eine eventuelle Neuwahl findet am Sonntag, 26.03.2023 statt. Im Falle einer Neuwahl endet die Frist zur Einreichung neuer Bewerbungen am Mittwoch, 15.03.2023, 18.00 Uhr.
Bestellung der Nachfolger für die Besetzung der Verbände nach dem Austritt von Stadtrat Berner
In der letzten Gemeinderatssitzung am 29.09.2022 wurde SR Berner aus dem Gremium verabschiedet. SR Berner war Stellvertretendes Mitglied für SR Wenisch in der Verbandsversammlung Zweckverband Wasserversorgung Schmerachgruppe und Stellvertretendes Mitglied für SR Neumann in der Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband Ilshofen Vellberg. Nach seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat sind nun entsprechend Nachfolger zu bestellen. Der Gemeinderat beschließt, dass die Nachfolge der Stellvertretung für SR Wenisch in der Verbandsversammlung Zweckverband Wasserversorgung Schmerachgruppe SR Mitteregger übernimmt. Die Nachfolge der Stellvertretung für SR Neumann in der Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband Ilshofen Vellberg wird SR‘in Giehl antreten.
10. Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung, Bestattungsgebührenordnung vom 27. November 1987)
Kämmerer Taubald berichtete über die anstehende Änderung durch den § 2b Umsatzsteuergesetz. Der Grund für die Änderung der Friedhofssatzung liegt in auch in der Änderung des Umsatzsteuerrechts. Folge hiervon ist, dass die Kommunen nun ab 2023 in vielen Bereichen umsatzsteuerpflichtig werden, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Kommunen Tätigkeiten wahrnehmen, die ebenfalls ein privater Unternehmer leisten könnte und hierdurch eine Wettbewerbsverzerrung gegeben ist. Im Bereich des Friedhofwesens betrifft dies das Mähen der Rasengräber sowie die Benutzung der Leichenhalle mit Kühlmöglichkeit, das Verlegen und die Bereitstellung von Trittplatten in den Grabzwischenwegen und sonstige Leistungen die in Ziffer 2.10 der Gebührenordnung aufgezählt sind.
Auf die in der Anlage der Friedhofssatzung dargestellten Gebührenziffern kommt also für die Gebühren, die Umsatzsteuerpflichtig sind, noch die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % hinzu. Diese Regelung ergibt sich zwingend aus dem neuen Umsatzsteuerrecht; die hierdurch entstehenden Mehreinnahmen sind jedoch nach der Umsatzsteuersystematik nach einer Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt weiterzuleiten. Es handelt sich also nicht um bei der Stadt verbleibenden Mehreinnahmen. Der Gemeinderat beschließt die geänderte Friedhofssatzung einstimmig.
Annahme von Spenden
Herr Gerd Hofmann aus Vellberg-Großaltdorf möchte 500 € für den Natur- und Landschaftsschutz spenden. Die Spende wird einstimmig angenommen.
Eine weitere Spende von 350 Euro erfolgt von dem Unternehmen EP Homemedia aus Ilshofen für den Kindergarten Großaltdorf. Diese wird angenommen.
Sonstiges
Herr Heigold, Feuerwehrkommandant der Feuerwehr Vellberg stellt die Beschaffung eines gebrauchten Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Feuerwehr vor. Er ist seit mehreren Jahren auf der Suchen nach einem solchen Fahrzeug. Die Kosten des gebrauchten Transporters betragen 35.999 € zuzüglich Materialien für das Ausrüsten des Wagens von circa 6400 €. Insgesamt läge die Beschaffung des Fahrzeugs bei 42.489 €. Damit liegen die Kosten circa 12.000 € über den Planansatz, der für das Jahr 2022 eingestellt ist. Stadträtin Hirschner erkundigt sich, ob ein Zuschuss möglich ist. Herr Heigold antwortet, dass dies laut der Auskunft des Kreisbrandmeistes möglich mit 4.000 €. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die überplanmäßige Ausgabe und den Kauf des Fahrzeugs.