Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.
Die Stimmzettel und auch manche anderen Wahlunterlagen können erst gedruckt werden, wenn die Frist zur Einreichung, Prüfung und Anfechtung der Wahlvorschläge abgelaufen ist. Dadurch haben die Gemeinden nur ein relativ enges Zeitfenster zur Vorbereitung der Wahlen. Dies betrifft insbesondere die Briefwahl. Für diese oder für die Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises benötigt man einen Wahlschein. Die Landeswahlleitung geht derzeit davon aus, dass nur ca. zwei Wochen vor der Wahl für die Bearbeitung der Wahlscheinanträge zur Verfügung stehen.
Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie Ihren Wahlschein beantragen. Die Briefwahlunterlagen können aber erst verschickt oder ausgegeben werden, wenn die Stimmzettel vorliegen (frühestens ab der KW 07).
Wenn uns die Stimmzettel vorliegen, gibt es die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten persönlich im Bürgerbüro abzuholen und die Briefwahl dann gleich im Rathaus auszuüben. Zu diesem Zweck wird eine Wahlkabine im Trauzimmer (neben dem Bürgerbüro) aufgestellt und der Wahlbrief kann in eine bereitgestellte Wahlurne im Bürgerbüro eingeworfen werden.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die digitale Beantragung eines Wahlscheins auf unserem Bürgerserviceportal an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Die Wahlunterlagen können ab der KW07 persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden. Ebenfalls werden ab der KW07 die Wahlunterlagen versendet.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefonnummer: 07907 877-22, E-Mail schreiben, Faxnummer: 07907 877-12.
Wer sich die Wahlscheinunterlagen zuschicken lässt, kann seinen Wahlbrief direkt an den Rathausbriefkästen einwerfen, anstatt ihn mit einem Postunternehmen zurückzuschicken. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn nicht gewährleistet ist, dass der Wahlbrief per Post rechtzeitig bis zum Wahltag um 18.00 Uhr im Rathaus ankommt. Bitte bedenken Sie den Postweg, wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden.
Alle Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie jederzeit auf unserer Homepage.
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