Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Stadt Vellberg Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden.
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Vellberg
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Vellberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
FacebookInstagram
6 °C
Heute,  04. November
Wolkenbedeckt
12 °C
Dienstag, 05. November
Wolkenbedeckt
14 °C
Mittwoch, 06. November
Leicht bewölkt
Gesamtübersicht anzeigen

Rathaus Aktuell

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2024

Erstelldatum28.06.2024

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

Bürgermeister Reichert begrüßte alle Stadträte und Zuhörer. Bevor in die Tagesordnung eingestiegen wurde, gratulierte der Vorsitzende Stadträtin Monika Hirschner rückwirkend zu ihrem Geburtstag und überreichte ihr ein Präsent. Weiter gab der Vorsitzende bekannt, dass ein Exemplar des Pressespiegels und des Verwaltungsberichts 2023, welche online im Internet abrufbar sind, heute im Gremium zur Ansicht durchgereicht werden.     

Anwesende Stadträte: Christian Baumann, Jochen Binder, Diana Giehl, Dr. Katrin Hameister, Monika Hirschner, Markus Hübsch, Marco Messerschmidt, Jochen Mitteregger, Jörg Neumann, Reinhard Otte, Roland Rüdel, Joachim Wenisch

Bürgerfragen

Ein Bürger und zukünftiger Stadtrat wollte sich bezüglich der Parkregelung beim Weinbrunnenfest erkundigen. Bei der momentanen Wettersituation sind die Bodenverhältnisse auf dem alten Sportplatz „Im Sand“ beim Freibad schwierig. Könnte nicht wieder die Obstbaumwiese Bucher Str./Haller Str. als Parkraum zur Verfügung gestellt werden, so seine Frage.

Bürgermeister Reichert erläuterte dazu, dass der Gemeinderat vor ein paar Jahren mit einem Gemeinderatsbeschluss dies abgelehnt habe.

Sanierungskonzept städtischer Feldwege

Zur Einführung in diesen Tagesordnungspunkt erläuterte Bürgermeister Reichert, dass das Feldwegenetz der Stadt Vellberg auf der gesamten Gemarkung etwa 200 Km umfasst, aufgeteilt in Asphaltwege ca. 75,00 km, Schotterwege ca. 85,00 km, Gras/Wiesenwege ca. 40,00 km. Die meisten der Asphaltwege stammen aus den vergangenen Flurbereinigungen aus den 60er, 70er und 80er Jahren und sind für die heutigen vorliegenden Achslasten und Fahrzeugbreiten der modernen Landwirtschaft nicht ausreichend. Insbesondere die zu schmale Fahrbahnbreite und der zu schwache Unterbau drücken sich in Schäden am Asphaltoberbau aus. Die Feldwege mit dem schlechtesten Zustand wurden im Bereich Lorenzenzimmern und Großaltdorf festgestellt. Das Land Baden-Württemberg fördert derzeit mit dem Programm „Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege (MoLWe)“ die Modernisierung gemeindlicher Infrastruktur. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, mit Hilfe dieses Förderprogramms im kommenden Haushaltsjahr einen Feldweg zu sanieren und entsprechend hierfür einen Förderantrag zu stellen.

Herr Krupp vom Ingenieurbüro kp engineering erläuterte den Zustand der untersuchten Feldwege anhand eines Lageplans inklusive Fotodokumentation und stellte dem Gremium das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg vor. Insgesamt wurden 7 vordringlich zu sanierende Wege untersucht. Nach einer Ortschaftsratssitzung wurden auf Wunsch des Gremiums die Kosten für 2 weitere Feldwege mit aufgenommen.

Mit dem Ortschaftsrat wurden zudem verschiedene Teilabschnitte besprochen und man hat sich auf 3 vordringlich zu modernisierende Feldwegabschnitte geeinigt. Die untere Flurneuordnungsbehörde hat die Förderfähigkeit der besprochenen Feldwegabschnitte bereits bestätigt. Entsprechend dem Vorschlag des Ortschaftsrates, beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung, für den Wegeabschnitt „Hornweg“ in Lorenzenzimmern einen Förderantrag zu stellen. Erwartet werden Fördermittel in Höhe von ca. 49.000 €. Die Kosten für die Modernisierung auf einer Länge von ca. 915 Meter betragen rund 164.700 € brutto und werden im Haushalt 2025 eingeplant.

Beitritt zur Werkrealschule beim Nachbarschaftschulverband Ilshofener Ebene

Die Stadt Vellberg ist seit Oktober 1998 ordentliches Mitglied im Nachbarschaftsschulverband (NSV) Ilshofener Ebene mit Sitz in Ilshofen bzgl. der Realschule und der Maria-Montessori-Schule. Die Kostenbeteiligung der Stadt Vellberg hierfür erfolgt über eine Betriebskostenumlage für Ausgaben des Ergebnishaushalts sowie einer Investitionskostenumlage für investive Ausgaben. Im laufenden Jahr beträgt diese laut Haushaltsplanung des Nachbarschaftsschulverbandes rund 75.500 €. Die Stadt Vellberg ist bislang lediglich mit der Realschule und der Maria-Montessori-Schule und nicht mit der Hauptschule beteiligt, weil die Stadt früher, bis zum Jahr 2014, eine eigene Hauptschule hatte. Seitdem besteht in Vellberg nur noch eine Grundschule. Für die weitergehenden Schulen besteht die freie Schulwahl sowohl hinsichtlich der Schulart als auch des Schulstandortes. Einige Vellberger Schüler besuchen nach der Grundschule die weiterführenden Schulen in Schwäbisch Hall, jedoch wechseln auch zahlreiche Schüler nach der Grundschule in die Schulen des Nachbarschaftschulverbandes Ilshofener Ebene. Im aktuellen Jahr sind beispielsweise 24 Vellberger Schüler in der Werkrealschule des NSV Ilshofener Ebene. Insgesamt sind dort in der Werkrealschule 146 Schüler angemeldet, so dass der Vellberger Anteil 16,4 % beträgt. Vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt Vellberg seither für die Werkrealschule des NSV mangels Mitgliedschaft nicht kostenmäßig beteiligen musste, sind die übrigen Mitglieder des NSV, die Gemeinden Ilshofen, Braunsbach und Wolpertshausen, an die Stadt Vellberg mit der Bitte herangetreten, auch für die Werkrealschule ordentliches Mitglied zu werden und sich demnach auch kostenmäßig zu beteiligen. Das Gremium sah diese Bitte als berechtigt an, da die Stadt Vellberg bislang von dieser Schulart der Werkrealschule profitierte, und beschloss daher mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch für die Schulart der Werkrealschule in den Nachbarschaftsschulverband Ilshofener Ebene einzutreten. Der Kostenzuwachs wird sich beispielsweise im laufenden Jahr auf rund 36.300 € belaufen Die Mehrkosten werden in den künftigen Haushaltsplänen eingeplant.

Auftragsvergaben Sanierung Gebäude Hirtenweg 3 in Lorenzenzimmern

Kämmer Taubald erläuterte, dass, nachdem die Zimmererarbeiten weitgehend abgeschlossen sind, im nächsten Zuge nun die Elektroarbeiten und die Schreinerarbeiten beauftragt werden müssen. Für das Gewerk Schreinerarbeiten, welches die Innen- und Brandschutztüren sowie den Innenausbau umfasst, wurden drei Angebote abgegeben. Für das Gewerk Elektroarbeiten liegt nur ein Angebot vor. Weiter informierte der Kämmerer, dass für die Gesamtmaßnahme im aktuellen Haushalt 453.500 Euro an Ausgaben eingeplant sind. Die Einnahmen für die Fachförderung sind mit 320.000 Euro veranschlagt. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist aus heutiger Sicht, so der Kämmerer, im Rahmen des Planungsbudgets gewährleistet. Bei den Zimmererarbeiten wird mit Einsparungen gerechnet, die jedoch noch nicht abschließend beziffert werden können. Der Gemeinderat vergab jeweils einstimmig die Schreinerarbeiten an den günstigsten Bieter, die Fa. Härtel-Herrmann aus Michelfeld, zur Angebotssumme in Höhe von 23.318,05 Euro sowie die Elektroarbeiten an die Fa. Michael Bölz aus Schwäbisch Hall zur angebotenen Auftragssumme in Höhe von 41.701,16 €.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Reichert teilte mit, dass die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 Satz 3 GemO regelmäßig der Öffentlichkeit bekannt zu geben sind, sofern nicht Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner entgegenstehen. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Grundstücksangelegenheiten

Für das Baugebiet „Sandhalde“, erster Erschließungsabschnitt, wurden Grundstücke erworben. Im Baugebiet „Wolfsgraben“ in Großaltdorf erfolgte der Verkauf von Bauplätzen.

Personalangelegenheiten

Die offene Dirigentenstelle bei der Stadtkapelle Vellberg konnte besetzt werden.

Bekanntgaben

Verkehrsschau 2024

Bürgermeister Reichert berichtete mündlich über das Ergebnis der letzten Verkehrsschau vom April 2024:

Vellberg-Talheim, In den Sportanlagen: Geschwindigkeitsbeschränkung

Eine Ausweitung von Tempo 30 km/h auf der Straße „In den Sportanlagen“ ab der Einmündung Großaltdorfer Straße wird angeordnet.

Vellberg, Eschenauer Straße: Haltverbot und Tempo 30

Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung (wie Leben, Gesundheit, Lärmschutz etc.) erheblich übersteigt. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, müssen entsprechende Anordnungen unterbleiben oder sogar aufgehoben werden. Laut Polizeipräsidium Aalen ist die Eschenauer Straße hinsichtlich geschwindigkeitsbedingter Unfälle unauffällig. Zudem werden trotz der parkenden Fahrzeuge eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern und ausreichende Sichtbeziehungen eingehalten. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 und ein Parkverbot sind daher rechtlich nicht zulässig.

Vellberg-Talheim, Großaltdorfer Straße: Versetzen der Ortseingangstafel

Ein Versetzen der Ortstafel zur Reduzierung der Geschwindigkeit ist rechtlich nicht zulässig. Bei der Begutachtung der Ausfahrtssituation aus dem Kerlewecker Feld/ den Sportanlagen auf die L1040 wurde festgestellt, dass die dortigen Sichtverhältnisse aufgrund der topografischen Gegebenheiten eingeschränkt sind. Daher ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 notwendig. Da im weiteren Verlauf der L 1040 (Feuerwehr, Industriegebiet In den Datzenäckern) bereits eine Beschränkung auf Tempo 70 gilt, soll dieser Bereich bis zur Einmündung zu den Sportanlagen und damit bis zur Ortseinfahrt nach Talheim erweitert werden.

Vellberg-Großaltdorf, Bahnhofstraße: Fußgängerüberweg

Hinsichtlich der Verkehrsbelastung sowie von den Querungen schutzbedürftiger Fußgänger des Siedlungsgebietes und des Spielplatzes Jägerstraße wird hier ein Fußgängerüberweg genehmigt.

Vellberg, Haller Straße: Parksituation

Es wurde gebeten, die Parksituation rechtlich zu prüfen. Zulässig ist bereits jetzt, sein Fahrzeug auf der Haller Straße selbst zu parken. Die Restfahrbahnbreite ist in diesem Bereich ausreichend, einer Nutzung des Gehweges bedarf es dazu nicht. Insofern ist auch ein erlaubtes Parken auf dem Gehweg nicht notwendig und daher im Hinblick auf den Fußgängerverkehr auch nicht zulässig. Über die gesetzlichen Halt- und Parkverbote des § 12 StVO hinaus, kommt die Ausweisung von Haltverboten nicht in Betracht.

Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats

Bürgermeister Reichert gab bekannt, dass die Öffentliche Bekanntmachung der Wahl in der „Vellberger Stimme“ am 14.06.24 erfolgte. Wenn gegen die Wahl binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses keine Einsprüche erhoben werden und die Kommunale Rechtsaufsicht beim Landratsamt die Wahl für gültig erklärt, kann die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats für den 18.07.2024 geplant werden. Vorher muss jedoch noch eine konstituierende Ortschaftsratssitzung stattfinden.

Hochwasser in der Gemeinde am 1. Juniwochenende

Bürgermeister Reichert gab dem Gremium einen Rückblick zum ersten Juniwochenende, wo es das Gemeindegebiet mit einem extremen Starkregenniederschlag und Hochwasser getroffen habe. Die Niederschlagsmengen wurden bei der Kläranlage aufgezeichnet. Am Freitag wurden 35 l/m² und am Samstag 45 l/m² in 24 h gemessen. Am Sonntag fielen 52 l/m² in nur 30 min. Der Deutsche Wetterdienst klassifiziert Starkregen in 3 Kategorien. Starkregen: 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 20 bis 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden. Heftiger Starkregen: 25 bis 40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 35 bis 60 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden. Extrem heftiger Starkregen: mehr als 40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder mehr als 60 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden. Bei dem Regenereignis am Freitag handelte es sich demnach um einen Starkregen, darauf folgte am Samstag ein heftiger Starkregen. Die Regenmengen am Sonntag übersteigen die Definition eines extrem heftigen Starkregens. Bürgermeister Reichert dankte allen Bürgern, die hier Eigenvorsorge getroffen haben und in der Nachbarschaft tatkräftig mitgeholfen haben, den Feuerwehrkameraden, dem Bauhofteam und allen sonstigen freiwilligen Helfern ganz herzlich für ihren Einsatz.

Sonstiges

Stadtrat Baumann informierte die Verwaltung, dass ein Schachteinlauf in der Webergasse von der Kirchbergstr. kommend hohl klinge und hier nachgeschaut werden müsse. Weiter teilte er mit, dass der „Kühsäuweg“ in Großaltdorf bei dem Starkregen beschädigt und stark ausgeschwemmt wurde. Ebenso informierte er, dass der gesperrte Feldweg „Hinterer Dorfweg“ zur Umfahrung der Baumaßnahme in Großaltdorf missbraucht wird. Weiter bat er, dass das Lichtraumprofil im Verkehrsraum geprüft und die betreffenden Grundstückseigentümer zum Rückschnitt aufgefordert werden.  

Stadträtin Dr. Hameister fragte zum Baufortschritt der Maßnahme in Großaltdorf nach. Bürgermeister Reichert informierte, dass die Maßnahme voll im Zeitplan liege. Die Arbeiten gingen zügig voran. Der Kanal ist bereits bis kurz vor dem Bahnübergang verlegt. Nächste Woche beginnen dann schon die Leitungsarbeiten mit der Verlegung der Wasserleitung.

Stadträtin Hirschner erkundigte sich bezüglich des Bauablaufs und Stands zu der Erschließungsmaßnahme „Gewerbegebiet Talheim Ost“. Hierzu berichtete der Vorsitzende, dass diese Maßnahme auch im Bauzeitenplan liege und dass mit der Fertigstellung wie geplant zum Ende des Jahres gerechnet werden könne.

Stadtrat Wenisch teilt mit, dass der Altglascontainerstandort beim EDKEKA wieder vermüllt und Sperrmüll abgelagert wurde.