Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 17.10.2024
Erstelldatum24.10.2024
In der Sitzung anwesend waren folgende Stadträtinnen und Stadträte: Herr Fischer, Frau Giehl, Herr Kolubüyük, Herr Lehr, Herr Liebeknecht, Herr Maaß, Herr Messerschmidt, Herr Neumann, Frau Neumann, Herr Rüdel, Herr Wallisch, Herr Wenisch. Außerdem anwesend war Ortsvorsteher Holl.
Einwohnerfragestunde
Frau Hirschner erkundigte sich, ob die Fortschreibung des Regionalplans Erneuerbare Energien, über die in letzter Zeit häufig im Haller Tagblatt berichtet wurde, auch Auswirkungen auf Vellberg hat. Bürgermeister Reichert informierte, dass das gesetzliche Ziel sei, 2 % der Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien zur Verfügung zu stellen. Dieser Anteil verteilt sich auf 1,8 % für Windenergie und 0,2 % für Photovoltaikanlagen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dieses Ziel bis zum 30.09.2025 auf Ebene des Regionalverbands Heilbronn-Franken zu erreichen. Die Kommunen können dadurch eine unterschiedliche Belastung erfahren.
Nach den vorliegenden Entwürfen der Teilfortschreibungen Windenergie und Photovoltaik, ist das Gebiet der Stadt Vellberg nicht betroffen.
Vorstellung Relaunch der städtischen Homepage
In Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und der Hirsch & Wölfl GmbH aus Vellberg, wurde in den letzten Monaten am neuen Internet- und App-Auftritt der Stadt Vellberg gearbeitet. Mit dem Relaunch der Homepage www.velllberg.de wurden die Inhalte grundlegend überarbeitet und die Homepage neugestaltet. Auch die Vellberg-App erhielt ein Upgrade. Außerdem wurde das Bürgerserviceportal konzipiert und an den Start gebracht. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetz (OZG) möchte auch die Stadt Vellberg die Verwaltungsdigitalisierung voranbringen und zunehmend die Verwaltungsleistungen über das Bürgerserviceportal elektronisch anbieten.
Bürgermeister Reichert berichtete dem Gremium, dass neue, sehr gelungene Fotos für die Homepage erstellt wurden. Er verweist besonders auf das neue Bürgerserviceportal, das es den Bürgern zunehmend ermöglicht, Verwaltungsleistungen digital zu erhalten. Beispielhaft erwähnte er die Möglichkeit, alle Anliegen „rund um den Hund“ bereits online erledigen zu können. Er bedankt sich bei allen Beteiligten für die Mitarbeit an der neuen Homepage. Herr Wolfgang Wölfl (Geschäftsleitung Vertrieb der Hirsch & Wölfl GmbH) war in der Gemeinderatssitzung anwesend und stellte einige Funktionen und Hintergrundinformationen zur neuen Homepage vor.
Jahresbericht der NetzeBW für die Stadt Vellberg
Als Stromnetzbetreiber ist die Netze BW mit der Stadt Vellberg sehr stark verbunden. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Netze BW und Kommunen ist besonders wichtig, um die Energiewende gemeinsam voranzubringen und eine sichere, zukunftsfähige Infrastruktur zu gewährleisten. Deshalb berichtete Bernhard Knödel, Regionalmanager Verteilnetz der Netze BW, über die aktuelle Situation im Stromnetz von Vellberg und die Herausforderungen der Zukunft. Neben den betrieblichen Themen wie Versorgungssicherheit, wurden die getätigten und geplanten Investitionen in die Versorgungsnetze in und um Vellberg vorgestellt. Ebenso wurde die Entwicklung der erneuerbaren Energien vor Ort und die Entwicklung bzw. die Auswirkung der Energiewende und Elektromobilität auf die Netze erläutert. In der im Bürger- und Ratsinformationssystem auf der städtischen Homepage veröffentlichten Powerpointpräsentation zu diesem Thema finden Sie weitere Informationen.
Hebesatzsatzung der Stadt Vellberg ab 01.01.2025
Ausgangslage
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgte jahrzehntelang auf Basis von Einheitswerten aus den Jahren 1964, in den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935. Für die Berechnung der Grundsteuer stand bislang der Wert der Bebauung des Grundstückes im Vordergrund während die Grundstücksgrößen nur eine untergeordnete Rolle spielte. Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit dem Jahr 1935 und 1964 sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind. Im Ergebnis hat sich die Einheitsbewertung von den tatsächlichen Werten der Immobilien entkoppelt. D.h. gegenwärtig können für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Es hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden musste. Die Grundsteuer konnte jedoch in ihrer bisherigen Form übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 soll dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben werden.
Mit der Reform des Grundsteuerrechts, einer bundesgesetzlichen Neuregelung, darf mittels Landesgesetz abgewichen werden. Von dieser Öffnungsklausel hat u.a. das Land Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Baden-Württemberg hat das sog. modifizierte Bodenwertmodell eingeführt. D.h. die Bewertung basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert, die miteinander multipliziert werden. Dies gilt für die sog. Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbegrundstücke. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke ist bundesweit einheitlich geregelt.
Die Schritte zur Berechnung der Grundsteuer 2025 laufen schematisch wie folgt ab:
- Bodenrichtwert: Ermittlung und Festlegung durch die Gutachterausschüsse.
- Grundstücksgröße und Nutzungsart: Erklärung der Eigentümer zur Feststellung des Grundsteuerwerts gegenüber dem zuständigen Finanzamt.
- Berechnung Steuermessbetrag durch das Finanzamt: Bodenrichtwert x Grundstücksgröße x Messzahl = Steuermessbetrag
- Festlegung Hebesatz und Berechnung Grundsteuer: Nur dieser Schritt ist eine Aufgabe der Stadt! Steuermessbetrag x Hebesatz der Stadt = Grundsteuer
Verschiebung der Grundsteuerlast
Aufgrund der neuen Besteuerungsgrundlage wird es bei der Grundsteuer B deutliche Verschiebungen zwischen Wohngebiete und Gewerbe-/ Industriegebiete und auch innerhalb dieser Gebiete kommen. Tendenziell werden durch die Reform die Grundstücke in Gewerbe- und Industriegebieten und der Mehrfamilienhäuser entlastet, während Grundstücke in Wohngebieten eine höhere Belastung als bislang erfahren werden. Dies ist jedoch dem neuen System geschuldet und kann von der Stadt Vellberg bei der Festsetzung der Hebesätze nicht ausgeglichen werden, da diese Hebesätze nur einheitlich für die Grundsteuern A und B festgesetzt werden können.
Bei der Grundsteuer A sind die Verschiebungen tendenziell eher weniger zu erwarten.
Künftige Höhe der Grundsteuerhebesätze
Bei der Stadt Vellberg liegen mittlerweile rund 92 % der neuen Grundsteuermessbescheide zur Grundsteuer B des Finanzamts vor. Bei der Grundsteuer A sind dies lediglich 69 %.
Das Grundsteueraufkommen 2024 aus der Grundsteuer B beträgt 552.596 €.
Die Berechnung für Grundsteuereinnahmen in gleicher Höhe wie bisher erfolgte indem das Grundsteueraufkommen für das Jahr 2024 durch die Summe der Messbeträge 2025 geteilt wurde. Ergebnis ist für die Grundsteuer B ein Hebesatz von rd. 430 %.
Beispiel:
Der durchschnittliche Messbetrag eines Einfamilienhauses lag nach altem Recht bei rd. 60 €. Beim bisherigen Hebesatz von 390 v.H. beliefe sich die Grundsteuer alt auf 234 € jährlich.
Der durchschnittliche Messbetrag eines Einfamilienhauses liegt nach neuem Recht ab 2025 bei rd. 62 €. Beim neuen errechneten Hebesatz von 430 v.H. beliefe sich die Grundsteuer neu auf 266,60 € jährlich.
Festsetzung der städtischen Grundsteuerhebesätze
Die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze kann entweder in der Haushaltssatzung oder durch eine Hebesatzsatzung erfolgen. Die jährlich vom Gemeinderat zu beschließende Haushaltssatzung tritt grundsätzlich zum 1. Januar eines Jahres in Kraft. Dies ist auch dann der Fall, wenn, wie z.B. in Vellberg, die Haushaltssatzung in der Sitzung im Januar beschlossen wird und erst nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, meist erst im März rechtswirksam wird. Bislang wurden die Hebesätze überwiegend so festgesetzt. Der Nachteil ist allerdings, dass die Steuerzahler erst relativ spät Rechtssicherheit über die neuen Hebesätze haben und die erste Grundsteuerrate bereits zum 15. Februar 2025 fällig wird. Mit einer Hebesatzsatzung könnte die Festsetzung der neuen Hebesätze bereits im laufenden Jahr mit Wirkung für das Jahr 2025 geregelt werden. Aus diesem Grund schlug die Verwaltung dem Gemeinderat den Erlass einer Hebesatzsatzung vor. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag und beschloss einstimmig die ab dem 01.01.2025 geltende Hebesatzsatzung, welche einen Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 430 % festsetzt. Die Hebesatzsatzung finden Sie auch auf der städtischen Homepage.
Bekanntgaben
Bürgermeister Reichert gab bekannt, dass der Förderbescheid aus dem Programm „Modernisierung Ländlicher Wege“ mittlerweile eingegangen ist und die Stadt mit einer Förderung in Höhe von 54.400 € bedacht wurde. Die Sanierung des „Hornwegs“ bei Lorenzenzimmern kann nun wie geplant im Jahr 2025 durchgeführt werden.
Des Weiteren informierte er, dass die Stadt Vellberg mit 0,2 ct pro eingespeister Kilowattstunde Strom an den Windrädern im Burgbergwald beteiligt werden kann, da von diesen auch Vellberger Gemarkungsfläche betroffen ist. Er rechnet in den nächsten Jahren mit Einnahmen von ca. 20.000 € jährlich.
Bürgerforum
Der Bürgermeister teilte weiterhin mit, dass das bereits 2019 ins Leben gerufene Bürgerforum, das zwischenzeitlich pausieren musste, zeitnah am neuen Standort im 1. OG des Oberen Schlosses (gegenüber der Sitzgruppe) wiedereröffnet wird. Das Bürgerforum wird am Montag und Donnerstag jeweils von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr besetzt sein. Nähere Informationen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Vergaben Ärztehaus
In der September-Sitzung hatte der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt die Aufträge für den Rohbau und den Aufzug des Ärztehauses zu vergeben. Bürgermeister Reichert gab bekannt, dass der Auftrag für die Erstellung des Rohbaus an die Hermann Fuchs GmbH aus Ellwangen mit einer Auftragssumme in Höhe von 547.188,41 € vergeben wurde. Die Vergabesumme liegt dabei um 26 % unter der Kostenberechnung. Der Zuschlag für die Lieferung des Aufzugs im Ärztehaus wurde an die Firma Otis aus Fellbach mit einer Auftragssumme in Höhe von 45.759,07 € erteilt. Die notwendige Baugenehmigung ist mittlerweile im Rathaus eingetroffen. Der Spatenstich wird am Donnerstag 24.10. erfolgen.
Breitbandausbau: Sachstand zum Ausbau der „weißen Flecken“
Herr Brünnler gab dem Gremium einen Zwischenbericht zum Stand der Ausbauarbeiten der „weißen Flecken“. Die Tiefbauarbeiten mit der Leerrohverlegung sind soweit abgeschlossen. Der Glasfasereinzug auf der Haupttrasse ist erfolgt. Verzögerungen gab es, weil Straßenquerungen nicht wie geplant gebaut werden konnten. In Talheim z.B. im Bereich der Bushaltestelle liegen so viele Kabel, Leitungen und Fremdmedien, so dass hier kein Platz mehr für eine Straßenquerung vorhanden war. Hier musste eine technische Lösung erst gefunden werden. Die Spleißarbeiten in den beiden PoP (Point of Presence) sind erfolgt. Der Stromanschluss zu diesen beiden „Technikzentralen“ muss von der Netze-BW noch hergestellt werden. Derzeit wird das Glasfaser zu den Hausanschlüssen eingeblasen. Von den über 130 Hausanschlüssen sind bereits 90 fertiggestellt. Die restlich folgen in den nächsten Tagen. Zuschussbedingung der Bundesnetzagentur ist eine lückenlose aufwendige Dokumentation der Breitbandverlegung. Diese ist zu 70% abgeschlossen. Eine fertige Dokumentation ist Bedingung zur Übergabe des Netzes an den zukünftigen Netzbetreiber, die Net-Com. Nach Netzübergabe wird der Betreiber die aktive Technik innerhalb 5 Monate in Betrieb nehmen. Es wird damit gerechnet, dass im zweiten Quartal 2025 das Glasfasernetz in Betrieb gehen wird.
Fragen der Stadträte
Stadtrat Maaß sprach die Parksituation der „Elterntaxis“ an Schule an. Hier entstehen teilweise gefährliche Situationen. Er erkundigte sich, ob hier etwas unternommen werden kann. Bürgermeister Reichert erklärte, dass hier bereits entsprechende Fahrbahnmarkierungen angebracht wurden. Zudem appellierte er an die Vernunft der Eltern. Ansonsten müssen Kontrollen durch den Ordnungsdienst veranlasst werden.
Stadträtin Neumann erkundigte sich, wann die Jugendräume wieder geöffnet werden. Bürgermeister Reichert berichtete, dass Frau Pill einen dienstlichen Unfall hatte und deshalb länger ausgefallen ist. Von der AWO konnte bislang leider keine Vertretung zur Verfügung gestellt werden.