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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Netze BW GmbH
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Rathaus Aktuell

Leitfaden bei einem Sterbefall

Erstelldatum14.11.2024

Tritt ein Sterbefall ein, gibt es immer einige Formalitäten zu erledigen. Zur Übersicht haben wir nachfolgend die wichtigsten Dinge zusammengestellt.

1. Ereignet sich der Todesfall zu Hause, ist zunächst ein Arzt (Hausarzt, ärztlicher Notdienst) zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und händigt den Angehörigen die notwendigen Bescheinigungen (Todesbescheinigung und Leichenschauschein) aus, die zur Beurkundung des Todesfalls beim Standesamt benötigt werden.

2. Mit diesen Bescheinigungen meldet eine der anzeigepflichtigen Personen (Ehegatte, Kinder, weitere Person oder ein von den Angehörigen beauftragter Bestatter) möglichst umgehend den Sterbefall beim zuständigen Standesamt (Standesamt des Sterbeortes) an. Ereignet sich der Sterbefall am Wochenende oder an einem Feiertag, ist das Standesamt am darauffolgenden Werktag aufzusuchen.

Zur Beurkundung werden benötigt:

  • Todesbescheinigung
  • Nachweis über den Wohnsitz (Meldebestätigung)
  • Verstorbene(r) war verheiratet: beglaubigte Kopie aus dem Eheregister (früheres Familienbuch) oder Eheurkunde
  • Verstobene(r) war nicht verheiratet: beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister oder Geburtsurkunde
  • Verstorbene(r) war geschieden: Eheurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk bzw. Eheurkunde(Heiratsurkunde), Scheidungsurteil oder neu ausgestellte beglaubigte Kopie aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk
  • Verstorbene(r) war verwitwet: Eheurkunde der letzten Ehe mit Sterbevermerk, bzw. Eheurkunde (Heiratsurkunde), Sterbeurkunde des Ehegatten oder neu ausgestellte beglaubigte Kopie aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Eintragung des Todes
  • Personalausweis/Pass des/der Verstorbenen sowie eventuell des/der Anzeigenden.

3. Bei Sterbefällen in einem Krankenhaus oder Heim werden die beiden ersten Punkte von der Einrichtungsleitung übernommen. Die zur Beurkundung notwendigen Unterlagen sind dann dort vorzulegen.

4. Für die Einsargung und Überführung in die Leichenhalle ist ein Bestattungsunternehmer oder Schreiner zu verständigen. Der Überführungstermin und der Transport zur Leichenhalle ist mit der Stadtverwaltung abzusprechen, damit die Leichenhalle vorbereitet werden kann. (Ansprechpartner, Hr. Schneider, Mobiltelefon: 0176 85640829) Diese Absprachen übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter.

5. Zunächst ist mit der Stadtverwaltung der Bestattungstermin und die Art der Grabstätte abzusprechen; auch hier unterstützt Sie ggf. Ihr beauftragtes Bestattungsunternehmen. Danach kann der Beerdigungstermin mit dem Pfarramt festgelegt werden. Der Beginn der Trauerfeier ist sowohl in der Kirche als auch direkt auf dem Friedhof möglich. Bei Beauftragung eines Bestattungsinstitutes übernimmt dieses die Absprachen mit der Stadtverwaltung.

6. Die Traueranzeige sollte erst aufgegeben werden, wenn derBestattungstermin von der Gemeinde bestätigt wurde.

7. Nach der Beerdigung sollten Sie daran denken:

  • vorhandene Versicherungen des/der Verstorbenen abzumelden
  • den Rentenversicherungsträger vom Tode des/der Rentenberechtigten zu benachrichtigen
  • Hinterbliebenenrente und ggfs. Halbwaisenrente bei der Stadtverwaltung zu beantragen (Ansprechpartner Bürgerbüro, Tel: 07907 877-0)
  • das sogenannte „Sterbevierteljahr“ (= hinterbliebener Ehegatte kann in bestimmten Fällen die Rente des Verstorbenen für 3 Monate in voller Höhe erhalten) beim Renten-Service der Deutschen Post zu beantragen. Die Antragsstellung übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter.

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne Fr. Schneider und Fr. Blümel, Telefonnummer: 07907 877-21, Friedhofsverwaltung, zur Verfügung.