Amtliche Bekanntmachung des gemeinsamen Gutachterausschusses Limpurger Land–Bühlertal
Erstelldatum04.04.2024
Festsetzung der Bodenrichtwerte
Der gemeinsame Gutachterausschuss Limpurger Land - Bühlertal hat am 15.02.2024 folgende Beschlüsse zur Fortschreibung der Bodenrichtwerte gefasst:
- Die städtebaulichen Bodenrichtwerte werden zum Stichtag 01.01.2023 entsprechend der Veröffentlichung im Portal „Boris BW“ unter dem Reiter „Boris BW“ beschlossen (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?lang=de).
- Die rückwirkende Anpassung von Bodenrichtwerten und Bodenrichtwertzonen im Rahmen der Grundlagenermittlung für die Festsetzung der zukünftigen Grundsteuer zum Stichtag 01.01.2022 sowie die rückwirkende Anpassung der städtebaulichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wird entsprechend der Veröffentlichung am 18.12.2023 im Portal „Boris BW“ unter dem Reiter „Grundsteuer B“ beschlossen (https://www.gutachterausschuessebw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&lang=de).
- Die rückwirkende Einführung der Bodenrichtwertzone „Private Grünfläche im Außenbereich“ je Mitgliedsgemeinde zum 01.01.2022 sowohl für die steuerlichen als auch die städtebaulichen Richtwerte entsprechend der Veröffentlichung am 18.12.2023 im Portal „Boris BW“ unter dem Reiter „Boris BW“ und dem Reiter „Grundsteuer B“ sowie die Fortschreibung zum Stichtag 01.01.2023 entsprechend der Veröffentlichung im Portal „Boris BW“ unter dem Reiter „Boris BW“ am 11.01.2024 wird entsprechend der folgenden Tabelle beschlossen:
| Gemeinde | Private Grünfläche im Außenbereich |
| Braunsbach | 13,75 € /m2 |
| Bühlertann | 4,00 € /m2 |
| Bühlerzell | 6,25 € /m2 |
| Fichtenberg | 8,75 € /m2 |
| Gaildorf | 18,75 € /m2 |
| Ilshofen | 11,25 € /m2 |
| Mainhardt | 10,00 € /m |
| Oberrot | 10,50 € /m2 |
| Obersontheim | 11,25 € /m2 |
| Sulzbach-Laufen | 7,50 € /m2 |
| Untermünkheim | 7,50 € /m2 |
| Vellberg | 6,25 € /m2 |
| Wolpertshausen | 12,50 € /m2 |
Gaildorf, 27. Februar 2024
gez. Geschäftsstelle Gutachterausschuss
