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Rathaus Aktuell

Hundesteuer 2025

Erstelldatum10.02.2025

Die Stadt Vellberg erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg sowie der städtischen Hundesteuersatzung vom 15.11.1996, welche in der Stimme vom 22.11.1996, Nr. 47, veröffentlicht wurde. Die Satzungsänderung zur Anpassung an den Euro wurde am 14.09.2001 in der Gemeinderatssitzung beschlossen.

Die Hundesteuerbescheide wurden den Hundehaltern bereits zugestellt. Die Hundesteuer ist am 14.02.2025 zur Zahlung fällig. Die bereits ausgegebenen Hundesteuermarken werden beibehalten. Neue Hundesteuermarken werden nur für Neuzugänge ausgegeben. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 96,00 Euro. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192,00 Euro.

Steuerpflicht
Der Besteuerung unterliegt das Halten von über 3 Monate alten Hunden im gesamten Stadtgebiet. Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes. Wird ein Hund nach dem 1. Januar 2025 drei Monate alt oder wird ein zu versteuernder Hund erst nach dem 1. Januar gehalten, so beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des folgenden Kalendermonats. Von diesem Zeitpunkt an ist die Steuer auch für den Rest des Kalenderjahres zu entrichten. Die Steuerpflicht endet analog zum Anmeldeverfahren mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

Meldepflicht
Wer im Stadtgebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat der Stadtverwaltung schriftlich anzuzeigen. Zieht ein Hundehalter von einer auswärtigen Gemeinde nach Vellberg, so ist er auch dann zur Anzeige verpflichtet, wenn der Hund am bisherigen Wohnort bereits versteuert wurde.
Eine bereits bezahlte Hundesteuer am früheren Wohnort wird dabei angerechnet. Endet die Hundehaltung oder entfällt die Voraussetzung für eine gewährte Steuervergünstigung, ist dies ebenfalls bei der Stadtverwaltung innerhalb eines Monats anzuzeigen. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei nicht rechtzeitiger Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Auskunft
Auskünfte in Hundesteuerfragen erteilt Frau Iris Wisotzki, Telefonnummer: 07907 877-33