Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
FacebookInstagram
12 °C
Heute,  05. Oktober
Klarer Himmel
23 °C
Dienstag, 06. Oktober
Klarer Himmel
23 °C
Mittwoch, 07. Oktober
Klarer Himmel
Gesamtübersicht anzeigen
Sprache wechseln

Rathaus Aktuell

Tanzverbot und Sperrzeiten während der Feiertage

Erstelldatum09.04.2025

Nach dem Gesetz des Landes Baden-Württemberg über die Sonn- und Feiertage sind öffentliche Tanzveranstaltungen und Tanzunterhaltungen am Gründonnerstag (17. April 2025), Karfreitag (18. April 2025) und am Karsamstag (19. April 2025) während des ganzen Tages verboten.


An diesen Tagen sind auch Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen während des ganzen Tages verboten.
Am Karfreitag sind ebenfalls verboten:
1. Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
2. Sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
3. Öffentliche Sportveranstaltungen während des ganzen Tages.
Am Ostersonntag sind öffentliche Sportveranstaltungen bis 11:00 Uhr verboten.

Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung.