Da immer wieder Beschwerden über freilaufende Hunde eingehen, möchten wir alle Hundehalter bitten, sich zukünftig wieder an die Leinenpflicht zu halten.
Im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) schreibt die Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Vellberg vor, dass Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind. Dies gilt auch für den Bereich des Sportzentrums Großaltdorf auf den öffentlichen Straßen (Hornweidenweg, Herweg und Parkplatz) sowie den öffentlichen Feldwegen (Herdweg sowie die Flurstücke 156, 158, 159 und 162) in einem Umkreis von 400m vom öffentlichen Parkplatz.
Im Außenbereich ist ein Freilaufenlassen nur erlaubt, wenn Sie Ihren Hund jederzeit im Auge haben und er zuverlässig gehorcht und zurückgerufen werden kann.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Kinder, Spaziergänger, Sportler, Radfahrer, Pferde und andere Hundeführer. Nicht alle sind Hundefreunde, manche Menschen fürchten sich vor ihnen und reagieren dann falsch.
Nur so können gefährliche Situationen verhindert werden!
Es sollte selbstverständlich sein, dass abgelegter Hundekot sofort vom Hundeführer in einer Tüte entsorgt wird und nicht liegen bleibt!
Das gilt für den gesamten Ortsbereich, aber ebenso für Wiesen und Grundstücke außerorts. Auch in Naturschutzgebieten sind Hunde zwingend an der Leine zu halten und es ist darauf zu achten, dass ein Verlassen der Wege für Hund und Halter nicht gestattet ist!
Für ein gutes Miteinander bitten wir um Beachtung dieser Punkte.
Vielen Dank!
Ihre
Stadtverwaltung Vellberg