Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2025
In der Sitzung anwesend waren folgende Stadträtinnen und Stadträte: Herr Baumann, Herr Binder, Herr Fischer, Frau Giehl, Herr Kolubüyük, Herr Lehr, Herr Liebeknecht, Herr Maaß, Herr Messerschmidt, Herr Neumann, Frau Neumann, Herr Rüdel, Herr Wallisch und Herr Wenisch. Außerdem anwesend war Ortsvorsteher Holl.
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger gab zu bedenken, dass die neue Umkleidekabine im Mineralfreibad kein Dach habe und der Vorhang zu dünn sei, zudem könne sich die Edelstahlwand erhitzen und Verbrennungen auslösen. Die Verwaltung wird ein Erhitzen der Edelstahlwand überprüfen.
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. So hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Rechtsanspruch auf Förderung im Rahmen einer ganztägigen Betreuung.
Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von 8 Zeitstunden an allen Werktagen, die Schultage sind, vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich auch in den Ferien. Es ist eine maximale Schließzeit im Schuljahr von bis zu 4 Wochen möglich.
Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung umzusetzen, sieht die Verwaltung drei Möglichkeiten:
1. Erweiterung der städtischen Kernzeitbetreuung
Die vorhandene städtische Kernzeitbetreuung müsste von bislang 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr erweitert werden. Hier für müsste entsprechendes Betreuungspersonal rekrutiert werden und auch für Vertretungsfälle genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung sieht die dauerhafte Personalbereitstellung, auch im Vertretungsfall, angesichts der zu erwartenden höheren Nachfrage als bei der Kernzeitbetreuung als schwierig an. Außerdem müsse eine kontinuierliche Fortbildung des Personals sichergestellt werden, was die Stadt nur mit Hilfe externer Dienstleister durchführen könnte.
2. Übertragung auf einen Dienstleister
Die rechtlichen Vorgaben lassen auch die Übertragung der Betreuungszeiten auf einen Dienstleister zu. Die Verwaltung hat sich hierfür bereits mit der AWO Schwäbisch Hall in Verbindung gesetzt, die bei der Stadt bereits die schulische Hausaufgabenbetreuung sowie die Schulsozialarbeit und die Jugendarbeit in bewährter Weise übernommen hat.
Die AWO hat hierzu ein Angebot ausgearbeitet und erläuterte die Eckdaten in der Sitzung.
Die bei der Stadt nach Abzug der Landeszuweisungen verbleibenden Kosten würden bei 97.845 Euro liegen. Hiervon sind die Elternbeiträge noch in Abzug zu bringen.
3. Einführung einer Ganztagesschule
Ganztagsgrundschulen (gebunden- oder in Wahlform) können mit den Zeitmodellen 3/4/5 Tage mit 7/8 Zeitstunden eingerichtet werden. Betreuungsangebote kommunaler und freier Träger ergänzen die Halbtags- bzw. Ganztagsgrundschule bis zum Umfang von 8 Zeitstunden an allen Schultagen sowie in den Ferien. Dieses Modell in der Wahlform hätte die Vorteile, dass die Eltern für die Unterrichtszeit keine Entgelte entrichten müssten und die Stadt 50 % der zusätzlichen Lehrerdeputate monetarisieren könnte, was rd. 38.600 Euro jährlich ausmachen würde. Die bei der Stadt verbleibenden Kosten würden bei 80.925 Euro liegen. Nachteilig wäre die fehlende Flexibilität bei der Auswahl der Betreuungszeiten durch die Eltern, da die Entscheidung für die Teilnahme an der Ganztagesschule in der Regel für ein Schuljahr verbindlich erfolgen muss. Des Weiteren sieht die Schule die Lehrerversorgung, insbesondere im Vertretungsfall als kritisch an und spricht sich für die Übertragung auf einen Dienstleister aus.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den Beschluss die AWO Schwäbisch Hall mit der Übernahme der außerhalb der Unterrichtszeit liegenden Aufgaben zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung an der Vellberger Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 zu beauftragen.
Starkregenrisikomanagement (SRRM) - Vorstellung der Untersuchungsergebnisse
Das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH (IWP) erstellte im Auftrag der Gemeinden Vellberg, Obersontheim, Bühlertann und Bühlerzell ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanagement gemäß dem Leitfaden „Kommunales
Starkregenrisikomanagement (SRRM) in Baden-Württemberg“ der LUBW. Im Rahmen des Starkregenrisikomanagements wurden vom Ingenieurbüro Starkregengefahrenkarten zur Darstellung der Gefährdung, eine Risikoanalyse sowie ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse erstellt. Das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH (IWP) hat in der Sitzung einen Überblick über die Ergebnisse zum Starkregenmanagement vorgestellt. Darüber hinaus sind für Herbst dieses Jahres in den beteiligten Kommunen Bürgerinformationsveranstaltungen vorgesehen, bei denen die konkreten Ergebnisse der Überflutungsanalysen und die Grundlagen zur Interpretation der Starkregengefahrenkarten vorgestellt werden. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die Gefährdung ihrer Gebäude und Grundstücke sowie über Maßnahmen zur Eigenvorsorge zu informieren.
Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Vellberg
Am Freitag, den 06.06.2025 hat die Wahl des Feuerwehrkommandanten im Rahmen der Jahreshauptversammlung mit persönlicher Stimmabgabe stattgefunden.
Dabei wurde Kurt Lanzendorfer zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Vellberg gewählt. Der Gemeinderat bestätigte den gewählten Feuerwehrkommandanten einstimmig auf die Dauer von fünf Jahren. Anschließend wurde die Bestellung von Kurt Lanzendorfer zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Vellberg durch Bürgermeister Reichert vorgenommen.
Bürgermeister Reichert dankt zudem dem 1. stellv. Kommandanten Timo Gmach, dem 2.stellv. Kommandanten Dominik Groh und dem 3. stellv. Kommandanten Dominik Vielmetter für Ihren Einsatz in den letzten Monaten und überreicht hierzu ein Präsent.
Kindergartenbedarfsplan 2025
Basierend auf der aktuellen Betriebserlaubnis verfügt die Stadt Vellberg derzeit über 227 Plätze im Bereich Ü 3 (Kinder ab 3 Jahren) und 32 Betreuungsplätze im U 3-Bereich (Kinder unter 3 Jahren). Auf Grundlage der Geburtenzahlen und Zuzügen pro Jahr wurden der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen bis August 2027 ermittelt.
Nach heutiger Berechnung reichen die zur Verfügung stehenden Plätze aus, um dem voraussichtlichen Bedarf zu decken. Bürgermeister Reichert ergänzt hierzu die erfreuliche Tatsache, dass in Vellberg keine Warteliste für Kinderbetreuungsplätze geführt werden muss. Der Gemeinderat stimmte dem Kindergartenbedarfsplan 2025 mit Entwicklung des voraussichtlichen Bedarfs bis zum Jahr 2027 einstimmig zu.
Kindergartenbeiträge in städtischen Kindertagesstätten
Hier: Änderung der Berechnungsmodalitäten bei Zweitkindern
Ein Arbeitskreis des Gemeinderates hat sich mit verschiedene Berechnungsmodellen für die Kindergartenbeiträge befasst. Es wurde sowohl das Vellberger Beitragsmodell als auch das Württembergische Beitragsmodell beraten und diskutiert. Der Arbeitskreis einigte sich auf eine Modifizierung des Vellberger Beitragsmodells. Bislang werden im Vellberger Beitragsmodell für die Kindergartenbeiträge lediglich die weiteren Kinder beitragsmindernd berücksichtigt, die zeitgleich mit dem ersten Kind der Familie die gleiche Betreuungsart in städtischen Einrichtungen besuchen. Betreuungsarten sind bspw. die Betreuung in der verlängerten Öffnungszeit ab dem 3. Lebensjahr oder ab dem 1. Lebensjahr. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss, dass künftig die jeweils zweiten und weiteren Kinder der Familie, die gleichzeitig mit dem sog. Erstkind der Familie die Kita besuchen, eine Beitragsermäßigung bekommen, auch wenn diese nicht die gleiche Betreuungsart besuchen. Als Erstkind wird das Kind bezeichnet, das die Betreuungsart mit dem höheren Beitragssatz besucht.
Im Gremium wird abschließend eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge angeregt, um dem stetig steigenden Abmangel je Kind entgegenzuwirken.
Feststellung des Jahresabschlusses 2024
Stadtkämmerer Taubald stellte den Jahresabschluss in den wesentlichen Eckdaten vor und erläuterte diese.
Die Haushaltsplanaufstellung war geprägt von finanziellen Unsicherheiten bedingt durch die weltweiten Krisen und Kriege, die entsprechend negative Auswirkungen auf die nationale wirtschaftliche Lage haben.
Bei der Haushaltsplanaufstellung wurde von einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 178.619 Euro ausgegangen. Dies liegt nun beim Jahresabschluss bei 297.983 Euro.
Im Finanzhaushalt beträgt der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 930.753 Euro, also 84.921 Euro unter dem Planansatz. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeiten liegt bei -2.586.583 Euro (+228.599 Euro). Es wurden Ermächtigungsüberträge für die Fortführung der Maßnahmen in Höhe von netto 5.154.900 Euro gebildet.
Die Gesamtveränderung des Zahlungsmittelbestands im Finanzhaushalt beträgt -43.758,14 Euro, so dass der Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2024 bei 809.639,52 Euro liegt. Die Kreditermächtigung 2024 in Höhe von 2,2 Mio. Euro wurde im Rechnungsjahr nicht beansprucht.
Die Bilanz zum 31.12.2024 weist eine Summe in Höhe von 58.653.833,95 Euro aus. Durch das positive Ergebnis konnten die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses auf 5.805.709,70 Euro und die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses auf 4.553.177,74 Euro erhöht werden. Diese Rücklagen können bei Bedarf in Zukunft zur Deckung eines möglicherweise anfallenden Verlustes verwendet werden.
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2024 beträgt 398 Euro.
Annahme von Spenden
Folgende Spenden nahm der Gemeinderat dankend an:
- Firma „Markus Köhler Dienstleistung GmbH & Co. KG“ für die Jugendfeuerwehr Vellberg mit 1.000 €
- des Motorik-Holzspielhauses von Familie Reingräber für den Kindergarten Talheim im Wert von 50 €
Anfragen der Stadträte
Stadtrat Wallisch merkte an, dass der Bolzplatz in Wohngebiet Kreuzäcker in keinem guten Zustand sei. Bürgermeister Reichert erläuterte, dass der Unterbau für einen Sandplatz konzipiert sei und daher eine Anlage als Rasenplatz schwierig sei. Es könnte eine Auffüllung mit Sand erfolgen.
Stadtrat Wallisch gab zudem zu bedenken, ob aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens durch die aktuellen Umleitungen in der Eschenauer Straße ein temporäres Parkverbot möglich wäre. Bürgermeister Reichert erklärte, dass dies bereits in einer Verkehrsschau geprüft wurde, jedoch aufgrund der ausreichenden Restfahrbahnbreite abgelehnt wurde. Außerdem würde ein Parkverbot die Anwohner zusätzlich belasten.
Stadträtin Giehl erkundigte sich nach der Bauzeit der Baustelle in Obersontheim. Diese dauert voraussichtlich bis März 2026.

