In der Sitzung anwesend waren folgende Stadträtinnen und Stadträte: Herr Baumann, Herr Fischer, Frau Giehl, Herr Kolubüyük, Herr Lehr, Herr Liebeknecht, Herr Maaß, Herr Messerschmidt, Herr Neumann, Frau Neumann, Herr Rüdel, Herr Wallisch und Herr Wenisch. Außerdem anwesend war Ortsvorsteher Holl.
Vorstellung des Ergebnisses der Kanaluntersuchung nach der Eigenkontrollverordnung und Auftragserteilung zur Erstellung eines Allgemeinen Kanalisationsplans
a) Ergebnis der Kanaluntersuchung nach der Eigenkontrollverordnung
Nach der Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen – Eigenkontrollverordnung EKVO - sind Betreiber von Abwasseranlagen zu einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Kanäle in einem Zeitraum von 10 Jahren verpflichtet.
Zu diesem Thema war Frau Bergdolt von den stadtlandingenieuren zu Gast und stellte den dazugehörigen Erläuterungsbericht vor. Die untersuchte Kanalstrecke umfasste rund 9 Kilometer Länge und 157 Schächte.
Auf Grundlage der Befahrungsergebnisse sollte eine Planung zur Sanierung der dringendsten Kanalschäden erfolgen. Wie bereits bei früheren Kanaluntersuchungen, sind dabei neben einer Kostenbetrachtung auch der Zustand der Fahrbahn sowie gegebenenfalls vorhandene Wasserleitungen zu berücksichtigen. Auf dieser Basis empfiehlt es sich, ein umfassendes Sanierungskonzept zu entwickeln.
Eine erste grobe Kostenermittlung ergibt für die dringendsten Kanalsanierungsabschnitte einen Betrag von rund 1,15 Mio. Euro, der keine begleitende Arbeiten wie weiterer Straßenbelag oder Wasserleitungserneuerung beinhaltet. Aus diesen hohen Kosten wird deutlich, dass die Kanalsanierungsmaßnahmen in versetzten Zeitabschnitten durchgeführt werden müssen, damit dies in der städtischen Haushaltsplanung und auch in der Abwassergebührenkalkulation angemessen berücksichtigt werden kann.
Der Gemeinderat beauftragte die Stadtverwaltung einstimmig geeignete Sanierungsabschnitte zu entwickeln und anschließend im Gremium vorzustellen.
b) Beauftragung und Erstellung eines Allgemeinen Kanalisationsplans
Frau Bergdolt erläuterte dem Gemeinderat die Bedeutung eines Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP). Dabei handelt es sich um ein Entwässerungskonzept für das gesamte Stadtgebiet. Der AKP dient zum einen als Nachweis dafür, dass die bestehenden Entwässerungssysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zum anderen bildet er die planerische Grundlage für künftige Erweiterungen, Umbaumaßnahmen oder Sanierungen der Abwasserinfrastruktur.
Ein AKP erfasst den hydraulischen Zustand der vorhandenen Kanalisation, einschließlich der Bauwerke (z. B. Pumpwerke). Er bestimmt die Menge und Zusammensetzung der anfallenden Abwässer, um die Entlastungsbauwerke zu optimieren und den Handlungsbedarf zu ermitteln.
Bislang besteht im Stadtgebiet lediglich ein Teilkanalisationsplan aus dem Jahr 2007, in dem nur die größeren Hauptkanäle berechnet wurden und abgebildet sind. Insgesamt umfasst das Kanalnetz der Stadt Vellberg ca. 52 Kilometer.
Der Gemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro stadtlandingenieure einstimmig mit der Erstellung eines allgemeinen Kanalisationsplans. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 125.000 €.
Auftragsvergaben für den Bau des Vellberger Ärztehauses
Um den weiteren Fortgang der Bauarbeiten am Vellberger Ärztehaus mit Apotheke und Notarztstandort sicherzustellen, war die Vergabe weiterer sechs Gewerke erforderlich.
Die vergebenen Aufträge belaufen sich insgesamt auf 277.455,26 €. Damit liegen die Kosten deutlich unter den veranschlagten Planungskosten von 336.735 €.
Bei 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wurden folgende Gewerke vergeben:
- Garagentorarbeiten: Fa. Karl Wahl aus Untergröningen 7.102,16 €
- Außenputzarbeiten: Mura Nova GmbH aus Kaisersbach 97.811,77 €
- Bodenbelagsarbeiten: ADE Fußbodenbau GmbH aus Backnang 36.723,14 €
- Malerarbeiten: Georg Gaukel GmbH aus Schwäbisch Hall 42.608,87 €
- Fliesenarbeiten: Fliesen Marek GmbH aus Crailsheim 51.761,38 €
- Innentüren: Fa. Stegmeier aus Crailsheim 41.447,94 €
Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Breitband Landkreis Schwäbisch Hall
Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV BB) benötigt für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Verbandsgebiet neben den Fördermitteln von Bund und Land auch die finanzielle Eigenbeteiligung der Kommunen. Grundsätzlich haben die Kommunen dabei das Wahlrecht, ob sie die Eigenbeteiligung im Jahr der Investition über eine Investitionsumlage begleichen, oder ob sie dafür die Darlehensvariante über den ZV BB nutzen möchten. Hinzu kommt, dass zwischen Begleichung der Rechnungen und Rückfluss der Fördermittel mit zunehmenden Projektfortschritt eine längere Zeit vergeht, die der Zweckverband über Kassenkredite abdecken muss.
Die Finanzierung der oben aufgeführten Fälle sollte über Kommunalkredite laufen. Leider wird dem ZV BB durch die Mitgliedschaft der beiden Stadtwerke Crailsheim und Schwäbisch Hall, die beide als GmbH firmieren, die Kommunalkreditfähigkeit nicht gewährt. Deshalb muss eine Änderung der Zweckverbandssatzung erfolgen. Kernpunkt der Satzungsänderung ist die Übernahme einer Ausfallbürgschaft der jeweiligen Stadt für ihre Stadtwerke. Die Ausfallbürgschaften wurden von den beiden großen Kreisstädten bereits beschlossen.
Um der vorgestellten Satzungsänderung bei der nächsten Verbandsversammlung zustimmen zu dürfen, benötigt Bürgermeister Reichert eine Bevollmächtigung des Gemeinderats.
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und ermächtigte Bürgermeister Reichert einstimmig, in der kommenden Verbandsversammlung des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall der vorgestellten Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen.
Sonstiges, Bekanntgaben
Frau Bauer vom Haller Tagblatt hat über viele Jahre hinweg die Berichterstattung aus der Gemeinderatssitzung in Vellberg übernommen. In der vergangenen Sitzung begleitete sie den Gemeinderat ein letztes Mal. Zu diesem Anlass überreichte ihr Bürgermeister Reichert ein Präsent und bedankte sich herzlich für die langjährige Berichterstattung.
