In der Sitzung anwesend waren folgende Stadträtinnen und Stadträte: Herr Baumann, Herr Fischer, Frau Giehl, Herr, Kolubüyük, Herr Lehr, Herr Maaß, Herr Messerschmidt, Herr Neumann, Frau Neumann, Herr Rüdel und Herr Wallisch, Herr Wenisch. Außerdem anwesend war Ortsvorsteher Holl.
Gemeinderat vergibt Planungsauftrag für Anbau an die Kita Großaltdorf
Das Gremium befasste sich mit einem geplanten Anbau an den Kindergarten Großaltdorf. Zur Vorstellung der Planung war Architekt Obinger aus Schwäbisch Hall eingeladen.
Der Architekt stellte dem Gemeinderat den Lageplan sowie die Grundzüge der geplanten Erweiterung vor. Vorgesehen ist ein baulich einfach umzusetzender Anbau, der insbesondere den seit Längerem geäußerten Wunsch des Kita-Personals nach einem zusätzlichen Büroraum für Besprechungen und Büroarbeiten erfüllen soll. Die Kindertagesstätte Großaltdorf verfügt derzeit über drei Betreuungsgruppen, drei Gruppenräume, einen Besprechungs- und Aufenthaltsraum, eine Toilettenanlage für die Kinder, eine Toilette für die Erzieherinnen sowie kleinere Lagerräume.
Im Zuge der Planungen wurde außerdem der Zustand der bestehenden Sanitäranlagen thematisiert. Diese stammen noch aus den Anfangszeiten der Einrichtung und sind zwar funktionstüchtig, jedoch sichtbar in die Jahre gekommen. Vorgeschlagen wurde daher, den Sanitärbereich im Rahmen der Maßnahme zu sanieren und unter anderem neue Fliesen einzubauen.
Im Gemeinderat wurde darüber hinaus diskutiert, ob bei einer Sanierung der Toilettenanlage auch gleich die Wasser- und Abwasserleitungen erneuert werden sollten. Der Zustand dieser Leitungen ist bislang nicht bekannt. Da jedoch der Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichstock bis Ende Januar 2026 gestellt werden muss, bleibt keine Zeit mehr für eine vertiefte Untersuchung des Leitungszustands. Einig war sich das Gremium dennoch, dass mögliche Kosten für eine Leitungssanierung vorsorglich in den Förderantrag aufgenommen werden sollen.
Nach der Beratung fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
Das Architekturbüro Obinger aus Schwäbisch Hall wird mit der Erstellung der Entwurfsplanung für den Anbau an die Kindertagesstätte Großaltdorf sowie für die Sanierung der Toilettenanlage beauftragt. Zudem wird für beide Maßnahmen ein Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichstock gestellt; in den Förderantrag sollen auch mögliche Kosten für eine Sanierung der Wasserleitungen im Sanitärbereich aufgenommen werden.
Nach einer ersten groben Kostenkalkulation belaufen sich die Gesamtkosten für den Anbau auf rund 100.000 Euro, für die Sanierung der Toilettenanlage auf etwa 25.000 Euro, jeweils inklusive Nebenkosten.
Nach Vorliegen der Entwurfsplanung und der Entscheidung über den Ausgleichstockantrag wird sich der Gemeinderat erneut mit der Maßnahme befassen und über einen Baubeschluss beraten. Dies wird voraussichtlich erst Mitte des kommenden Jahres der Fall sein.
PV-Anlage auf dem Ärztehaus Vellberg: Dachflächen werden verpachtet
Weiter befasste sich der Gemeinderat mit der Verpachtung der Dachflächen des Ärztehauses Vellberg zur Errichtung einer Photovoltaikanlage. Nach den baurechtlichen Vorgaben ist auf dem Gebäude eine entsprechende Anlage vorzusehen.
Zur Vorstellung des Vorhabens war der Vorstand der BürgerEnergie Kocher-Jagst eG, Herr Dr. Ing. Gerhard Röhrlein, in der Sitzung anwesend. Er erläuterte dem Gremium die geplante Ausführung der Anlage und ging dabei auf die Rahmenbedingungen des Ärztehauses ein. Den jährlichen Stromverbrauch des Gebäudes schätzte Herr Röhrlein auf rund 60.000 kWh. Aus energetischer Sicht wäre daher grundsätzlich auch eine größere Photovoltaikanlage sinnvoll. Aufgrund vorhandener Dachaufbauten, Lüftungsanlagen sowie der Attika lasse sich jedoch keine größere Anlage realisieren.
Die BürgerEnergie Kocher-Jagst eG bot der Stadt Vellberg an, die erforderlichen Dachflächen – mit Ausnahme eines Teilbereichs des ASB – anzupachten und auf dem Ärztehaus Vellberg eine Photovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben. Der erzeugte Strom soll an die Stadt verkauft und direkt zur Versorgung des Ärztehauses verwendet werden.
Die Genossenschaft hat bereits auf mehreren städtischen Immobilien Photovoltaikanlagen nach demselben Modell installiert und betreibt diese erfolgreich. Die bisherigen Erfahrungen wurden im Gemeinderat als durchweg positiv bewertet.
Geplant ist die Errichtung einer PV-Anlage mit einer Leistung von 15,3 kWp. Damit kann bei einem angenommenen Jahresstromverbrauch von etwa 60.000 kWh eine Autarkiequote von rund 20 Prozent erreicht werden.
Der Gemeinderat beschloss, das Angebot der BürgerEnergie Kocher-Jagst eG anzunehmen.
Kommunale Wärmeplanung: Wechsel zu Konnexitätsmitteln beschlossen
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die kommunale Wärmeplanung und den vorgeschlagenen Wechsel von der bisherigen Landesförderung hin zur Finanzierung über sogenannte Konnexitätszahlungen.
Zur Einführung erläuterte Bürgermeister Reichert, die Stadt Vellberg habe im Oktober kurzfristig per E-Mail von der Möglichkeit eines Verfahrenswechsels erfahren. Eine Entscheidung habe zunächst bis zum 31. Oktober getroffen werden sollen. Vellberg fungiert dabei als Konvoiführer für die gemeinsame Wärmeplanung der Kommunen Vellberg, Ilshofen, Frankenhardt und Wolpertshausen.
Die Planungsleistungen für die freiwillige kommunale Wärmeplanung wurden bereits vor mehreren Monaten an ein Fachbüro vergeben, die Arbeiten haben schon begonnen. Unklar war zum Zeitpunkt der Information zunächst, wie eine formale Rückgabe der bewilligten Fördermittel konkret ablaufen würde und welche rechtlichen Folgen dies nach sich ziehen könnte. Diese Fragen mussten zunächst rechtlich geprüft werden. Für den sogenannten „Konvoi Mitte“ wurde deshalb eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2025 beantragt.
Herr Straub von der Klima- und Energieagentur des Landkreises Schwäbisch Hall
erläuterte den Hintergrund der Thematik. Der Gemeinderat hat bereits im Januar 2025 beschlossen, gemeinsam mit den Kommunen Ilshofen, Frankenhardt und Wolpertshausen eine freiwillige kommunale Wärmeplanung durchzuführen und hierfür eine Landesförderung in Anspruch zu nehmen. Damals war noch unklar, ob und in welcher Höhe künftig Konnexitätsmittel zur Verfügung stehen würden. Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes und der entsprechenden landesrechtlichen Umsetzung ist die kommunale Wärmeplanung inzwischen jedoch eine Pflichtaufgabe. Damit greift das Konnexitätsprinzip, wonach das Land Baden-Württemberg verpflichtet ist, den Kommunen die entstehenden Kosten zu erstatten.
Da die bereits bewilligten Fördermittel bislang noch nicht abgerufen wurden, ist ein Wechsel zur Finanzierung über Konnexitätsmittel möglich. Für den Konvoi ergeben sich dadurch deutlich höhere Erstattungen: Insgesamt stehen den vier beteiligten Kommunen bis 2029 Konnexitätsmittel in Höhe von rund 176.900 Euro zur Verfügung. Dem gegenüber stehen bewilligte Fördermittel von rund 64.300 Euro aus dem bisherigen Landesprogramm. Selbst unter Berücksichtigung eines notwendigen Nachtrags von rund 20 Prozent für zusätzliche Planungsleistungen beim beauftragten Büro Geo Data ergibt sich für den gesamten Konvoi ein klarer finanzieller Vorteil. Zudem entfällt der bisher vorgesehene Eigenanteil der Kommunen vollständig.
Der Gemeinderat beschloss, die bisherigen Fördermittel formell zurückzugeben. Die kommunale Wärmeplanung wird im interkommunalen Konvoi gemäß den gesetzlichen Vorgaben fortgeführt und die Kosten hierfür gegenüber dem Land Baden-Württemberg im Rahmen des Konnexitätsausgleichs geltend gemacht.
Neugestaltung des Kinderspielplatzes Buttlarstraße: Auftrag vergeben
Der Gemeinderat befasste sich mit der Auftragsvergabe für die Neugestaltung des Kinderspielplatzes in der Buttlarstraße. Hintergrund ist, dass in der Wohnbausiedlung Talheim nach der Aufgabe des Spielplatzes an der Ackerhalde nur noch der Spielplatz in der Buttlar-/Adelmannstraße zur Verfügung steht. Dieser ist veraltet und soll daher grundlegend erneuert werden.
Bereits in der Klausurtagung im Herbst 2024 hatte der Gemeinderat beschlossen, hierfür ein Budget von 50.000 Euro bereitzustellen. Nachdem ein erster Entwurf diesen Kostenrahmen überschritt, wurde die Planung angepasst und ein Alternativangebot eingeholt. Beide Varianten sahen neue Spielgeräte sowie Spielangebote für Kinder unter und über drei Jahren vor.
Nach Anpassung der Angebote lagen beide Vorschläge innerhalb des vorgegebenen Budgets. Die Verwaltung bewertete das Alternativangebot als attraktiver, da es insbesondere durch ein aufwändiger gestaltetes Hauptspielgerät eine höhere Aufenthalts- und Spielqualität bietet. Auch die Leitung des Kindergartens Talheim unterstützte die vorgeschlagene Neugestaltung.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und beschloss die Auftragsvergabe an die Spielgeräte Maier GmbH. Die ursprünglich angebotene Auftragssumme beinhaltete auch den Aufbau der Spielgeräte. Nach Rücksprache mit der Bauhofleitung soll der Aufbau jedoch durch Mitarbeiter des städtischen Bauhofs erfolgen. Dadurch reduziert sich die Auftragssumme auf einen Gesamtbetrag von 36.593,02 Euro brutto.
Vorbereitung der Landtagswahl 2026
Der Gemeinderat befasste sich mit den organisatorischen Vorbereitungen für die Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026. Die Einteilung der Wahlbezirke und Wahlräume soll wie bei den bisherigen Wahlen beibehalten werden.
Für die Wahl werden erneut die Wahlbezirke Vellberg, Talheim und Großaltdorf gebildet. Als Wahlräume stehen das Obere Schloss in Vellberg, die Stadthalle in Talheim sowie die Turn- und Festhalle in Großaltdorf zur Verfügung. Zudem wurde die Bestellung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter beschlossen. Auch ein Briefwahlvorstand wird eingerichtet.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Mitglieder der Wahlvorstände zu bestellen. Die Entschädigung der Wahlhelfer erfolgt wie bisher auf Grundlage der Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung.
Annahme von Spenden
Das Generationenbündnis Vellberg beabsichtigt, die vier Kindertagesstätten in der Stadt Vellberg mit einer Spende in Höhe von insgesamt 1.000 Euro zu unterstützen. Der Gemeinderat nahm die Spende dankend an. Der Betrag kommt allen vier Vellberger Kindertagesstätten zugute.
Förderbescheid für Feldwegsanierung erhalten
Bürgermeister Reichert informierte den Gemeinderat darüber, dass die Stadt Vellberg einen Förderbescheid in Höhe von 55.600 Euro aus dem Förderprogramm MoLWe zur Sanierung von Feldwegen erhalten hat. Die Übergabe des Förderbescheids fand in Stuttgart statt, wo Stadträtin Giehl den Bescheid für die Stadt entgegennahm. Mit den bewilligten Fördermitteln soll im Jahr 2026 der Schafscheuerweg im Ortsteil Lorenzenzimmern saniert werden.
Jahresrückblick und Dank zum Sitzungsende
Zum Ende der öffentlichen Gemeinderatssitzung blickte Bürgermeister Reichert auf das zu Ende gehende Jahr zurück und dankte dem Gemeinderat für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2025. Er hob insbesondere die hohe Bereitschaft des Gremiums hervor, sich intensiv, konstruktiv und engagiert in die Beratungen einzubringen. Insgesamt seien im Jahr 2025 dem Gemeinderat 92 Sitzungsvorlagen vorgelegt worden, die ehrenamtlich beraten und beschlossen wurden. Die Beratungen seien dabei stets sachlich, respektvoll und zielorientiert geführt worden. Abschließend sprach Bürgermeister Reichert seinen Dank für die aufgebrachte Zeit und das Engagement aller Beteiligten aus und wünschte den Mitgliedern des Gemeinderats sowie deren Familien ein frohes Weihnachtsfest und eine besinnliche Zeit.
Zum Abschluss der Sitzung richtete auch der Gemeinderat Dankesworte an den Bürgermeister und Verwaltung. Für das Gremium ergriff Stadtrat Marco Messerschmidt das Wort und blickte auf das zu Ende gehende Jahr 2025 zurück. Er betonte, dass das Jahr von zahlreichen Herausforderungen geprägt gewesen sei, gleichzeitig jedoch wichtige Schritte zur Weiterentwicklung der Gesamtgemeinde Vellberg unternommen wurden. Viele Projekte seien gemeinsam auf den Weg gebracht worden, stets mit dem gemeinsamen Ziel, zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Stadtrat Messerschmidt dankte dem Bürgermeister, der Verwaltung sowie allen Ratsmitgliedern für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Abschließend wünschte er allen Beteiligten und deren Familien gesegnete Weihnachten.
