In der Sitzung anwesend waren folgende Stadträtinnen und Stadträte: Herr Baumann, Herr Binder, Herr Fischer, Frau Giehl, Herr Kolubüyük, Herr Lehr, Herr Liebeknecht, Herr Maaß, Herr Messerschmidt, Herr Neumann, Frau Neumann, Herr Rüdel, Herr Wallisch und Herr Wenisch. Außerdem anwesend war Ortsvorsteher Holl.
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger lobte und dankte für die Tätigkeiten des städtischen Bauhofes am Mineralfreibad Vellberg.
Zudem dankte eine anwesende Zuhörerin für die Arbeit der Schulsozialarbeiterin von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwäbisch Hall an der Grundschule Vellberg. Die Hilfen seien wichtig und notwendig und werden gerne angenommen.
Sicherheitskonzept Weinbrunnenfest
Am ersten Juliwochenende findet in Vellberg alljährlich das beliebte Weinbrunnenfest statt, das regelmäßig mehrere Tausend Besucherinnen und Besucher anzieht. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, für die Veranstaltung ein aktuelles rechtssicheres Sicherheitskonzept erstellen zu lassen. Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Vellberg wurde hierfür Herr Marcus Moroff empfohlen. Herr Moroff ist Geschäftsführer der PerEx GmbH mit Sitz in Stuttgart, die bereits für zahlreiche namhafte Veranstaltungen entsprechende Sicherheitskonzepte erarbeitet hat.
Herr Moroff war am Samstag, den 05.07.2025, persönlich vor Ort in Vellberg, um sich einen umfassenden Eindruck vom Fest sowie von den örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen zu verschaffen. In diesem Zusammenhang wurde das gesamte Festgelände mithilfe einer Drohne vermessen, um darauf aufbauend ein passgenaues Sicherheitskonzept zu entwickeln. Ziele des Sicherheitskonzepts sind die erforderliche Rechtssicherheit, die Erhöhung der maximal zulässigen Besucherzahl an den Festtagen sowie eine Optimierung des gesamten Festablaufs.
Herr Moroff präsentierte das Sicherheitskonzept im Rahmen der Sitzung anhand einer Präsentation. Das neue Konzept sieht unter anderem vor, dass die bislang zulässige Höchstzahl von 3.000 Besuchern pro Festabend deutlich erhöht werden kann. Zudem wird der Kassenbereich am Haupteingang dauerhaft in das Städtle verlegt. Aus Sicherheitsgründen ist außerdem eine neue Aufteilung der Verpflegungsstände im Eingangsbereich vorgesehen. Das Konzept wurde in der Sitzung einstimmig beschlossen. Im weiteren Vorgehen folgen nun Absprachen mit dem Sicherheitsdienst und Anpassungen an der Standliste.
Jahresbericht AWO Schulsozialarbeit sowie offene Kinder- und Jugendarbeit
Die AWO Schwäbisch Hall ist seit dem 1. Januar 2023 bei der Stadt Vellberg in den Bereichen Schulsozialarbeit sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit tätig. In der Sitzung waren die Mitarbeiterinnen der AWO zu Gast, um einen Einblick in die bisherige Tätigkeit zu geben.
Die Schulsozialarbeiterin Frau Zaspel berichtete von insgesamt 96 Beratungen im Schuljahr 2024/2025. Dabei handele es sich um Beratungen zur Konfliktlösung, Problemen mit Mitschülern sowie vielfältige individuelle Themen. In drei Fällen bestand Kontakt zum allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamtes durch die Schulsozialarbeiterin.
Jugendarbeiterin Frau Pill gab einen Einblick in die von ihr gestaltete offene Kinder- und Jugendarbeit. Die regelmäßige Öffnung der Jugendräume sei dabei die Kernarbeit, außerdem gab es einige Sonderangebote wie eine Faschingsveranstaltung, einen Erste Hilfe Workshop oder ein Eistee-Pong-Turnier. Durchschnittlich anwesend seien im Jugendraum Großaltdorf 21 Jugendliche und im Jugendraum Talheim 16 Jugendliche.
Auch Einzelberatungen im Rahmen des Projektes „SLAY“, welches durch aufsuchendes, beratungsintensives Einzelfallcoaching die Jugendlichen stärke, haben stattgefunden. Das Projekt werde auch in 2026 am Standort Vellberg weitergeführt.
Bürgermeister Reichert sprach seinen Dank aus für die sehr gute Arbeit der Mitarbeiterinnen.
Verabschiedung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026
Das Ergebnis der Vorberatung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 des Gemeinderats wurde in das Planwerk eingearbeitet. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 sowie die Mittelfristige Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm wurden einstimmig beschlossen.
9. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentlicheWasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung- WVS der Stadt Vellberg)
Die 9. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Vellberg dient insbesondere zur Regelung der Kostenerstattung der Hausanschlüsse. Der Hausanschluss bei der Wasserversorgung umfasst die Verbindung des Verteilungsnetzes (Hauptwasserleitung) mit der Anlage des Anschlussnehmers und verläuft über öffentliche und private Flächen.
Nach der bisherigen Satzung trägt der Anschlussnehmer die Herstellungskosten sowie Kosten für Erneuerung, Veränderung und Beseitigung des Hausanschlusses auch im öffentlichen Bereich. Diese Regelung führt in der Praxis häufig zu Abgrenzungsproblemen zwischen Unterhaltung und Erneuerung und damit zu Streitfällen. Aufgrund des altersbedingt störanfälligen Leitungsnetzes ist mit einer Zunahme solcher Konflikte zu rechnen.
Zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen soll die Satzung geändert werden. Künftig sollen Anschlussnehmer weiterhin die Herstellungskosten des Hausanschlusses tragen, jedoch die Kosten für Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung nur noch im privaten Grundstücksbereich. Die entsprechenden Kosten im öffentlichen Bereich übernimmt künftig die Stadt. Diese Mehrkosten sollen über die Wassergebühren finanziert werden. Die Abrechnungsproblematik werde dadurch reduziert. Der Gemeinderat beschloss die 9. Satzungsänderung einstimmig.
8. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung- Abws der Stadt Vellberg
Wie bei der Wasserversorgungssatzung sollte auch die städtische Abwassersatzung hinsichtlich der Kostenerstattung für Hausanschlüsse geändert werden. Nach aktueller Regelung gehören Teile der Hausanschlussleitung im öffentlichen Bereich zur zentralen Abwasseranlage, die Kosten hierfür trägt bislang der Grundstückseigentümer. Dies umfasst Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüsse sowie die Wiederherstellung der betroffenen Flächen. Der auf dem Privatgrundstück verlaufende Teil des Hausanschlusses ist ohnehin vom Eigentümer zu finanzieren. Aufgrund vergleichbarer Problematiken bei der Wasserversorgung schlug die Verwaltung eine einheitliche Regelung für Wasser- und Abwasseranschlüsse vor. Künftig sollen Grundstückseigentümer nur noch die Herstellungskosten der Grundstücksanschlüsse tragen. Die Kosten für Unterhaltung, Erneuerung und ähnliche Maßnahmen werden von der Stadt übernommen. Diese zusätzlichen Kosten werden über die Abwassergebühr und nicht mehr über Kostenersätze finanziert werden. Der Gemeinderat beschloss die 8. Satzungsänderung einstimmig.
Annahme von Spenden
Gerd Hofmann möchte 300,00 € für die Kernzeitbetreuung der Grundschule Vellberg spenden.
Am 21.12.2025 fand in Großaltdorf eine Dorfweihnacht statt, bei dem die „Dorfbuben“ Speisen und Getränke auf Spendenbasis ausgaben. Der Erlös in Höhe von 360,00 € soll dem Kindergarten Großaltdorf gespendet werden.
Ehrenamtliche Helfer möchten den Erlös der Streuobsternte 2024/2025 in Höhe von 230,00 € an die Stadt Vellberg für die Pflege und den Erhalt der Streuobstwiese an der Haller Straße in Vellberg spenden.
Alle Spenden wurden durch den Gemeinderat dankend angenommen.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Reichert gab folgende, seit der letzten Bekanntgabe nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt:
- Eine Personalangelegenheit
- Eine Grundstücksangelegenheit
Bekanntgaben
Bürgermeister Reichert gab bekannt, dass die Stadt Vellberg auf Grundlage der aus dem Haushaltsjahr 2024 übertragenen Kreditermächtigung einen Kredit in Höhe von 1,1 Mio. Euro aufgenommen hat und hierzu entsprechende Angebote eingeholt wurden. Den wirtschaftlich günstigsten Zinssatz bot die NRW.BANK aus Düsseldorf mit 3,69 % bei einer Zinsbindung von 20 Jahren.
