Das Land Baden-Württemberg hat zum 01.01.2026 ein neues Gaststättengesetz beschlossen.
Sowohl der Betrieb eines stehenden Gaststättengewerbes als auch der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (Vereinsfeste, Konzerte etc.) oder im Reisegewerbe muss ab 01.01.2026 bei der Gemeinde nur noch angezeigt werden.
Das bisher rechtliche notwendige Genehmigungsverfahren nach dem Gaststättenrecht (Schankerlaubnis, Gestattung) entfällt somit ab diesem Zeitpunkt.
Die Anzeige muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Ausübung bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Diese wird zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Schwäbisch Hall weitergeleitet.
Die Anzeige ist in Textform zu erstatten. Es genügt eine E-Mail mit folgenden Informationen
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person sowie Angabe zu Firmierung/Verein
- Art der Veranstaltung
- Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltung.
Gerne kann hierzu das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass“ verwendet werden.
Dieses finden Sie auch im Bürgerserviceportal der Stadt Vellberg https://service.vellberg.de unter Rathausformulare.
