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Rathaus Aktuell

Hinweise zur Briefwahl für die Landtagswahl am 8. März 2026

Erstelldatum23.02.2026

Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen, weißen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. Zusätzlich muss die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe des Ortes und des Tages unterzeichnet werden. Der zugeklebte Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein werden dann in den amtlichen, roten Wahlbriefumschlag gesteckt und verschlossen.

Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen.

Der Wahlbrief kann auch beim Bürgermeisteramt eingeworfen werden und zwar bis zum Wahlsonntag. Ist die rechtzeitige Beförderung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenauszählung berücksichtigt wird.

Briefwahlunterlagen erhalten die Wähler bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, im Bürgerbüro im Amtshaus. Dazu ist das Bürgerbüro an diesem Freitag zusätzlich von 14:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 7. März 2026, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte melden Sie sich dazu am Samstag zwischen 11:00 und 12:00 Uhr bei der Wahlleitung, Tel. 0176/42054856, falls dies der Fall sein sollte.

Bei plötzlicher Erkrankung kann noch bis Sonntag, 8. März 2026, 15:00 Uhr, im jeweiligen Wahllokal ein Wahlschein beantragt werden. Dazu ist auf der Wahlbenachrichtigung eine Vollmacht auszustellen für einen Beauftragten, der die Unterlagen dann im Wahllokal abholen kann.

Die letzte Leerung der Briefkästen am Rathaus am Wahltag, Sonntag, 8. März 2026 ist wie folgt geregelt:

  • Amtshaus Vellberg:           17:45 Uhr
  • Oberes Schloss Vellberg:   17:45 Uhr

Achtung: Der Briefkasten an der Ortschaftsverwaltung Großaltdorf wird nicht geleert.

Die Abgabe der Wahlbriefe im Wahllokal soll nur im Ausnahmefall erfolgen. In den 3 Wahllokalen ist dies bis zu folgenden Uhrzeiten möglich:

  • Turn- und Festhalle Großaltdorf:    16:30 Uhr
  • Talheim Stadthalle:                       17:00 Uhr
  • Vellberg Oberes Schloss:               17:45 Uhr

Nach den genannten Zeiten müssen die Wahlbriefe bis spätestens um 18 Uhr zum Rathaus, Oberes Schloss, Im Städtle 28, nach Vellberg gebracht werden. Der Briefwahlausschuss tagt dort öffentlich im Sitzungssaal im 3. OG.

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