Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
FacebookInstagram
6 °C
Heute,  12. April
Mäßiger Regen
10 °C
Montag, 13. April
Wolkenbedeckt
10 °C
Dienstag, 14. April
Leichter Regen
Gesamtübersicht anzeigen
Sprache wechseln

Rathaus Aktuell

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2026

Erstelldatum16.03.2026

In der Sitzung anwesend waren folgende Stadträtinnen und Stadträte: Herr Binder, Herr Fischer, Frau Giehl, Herr Kolubüyük, Herr Lehr, Herr Liebeknecht, Herr Maaß, Herr Messerschmidt, Herr Neumann, Frau Neumann, Herr Rüdel, Herr Wallisch und Herr Wenisch. Außerdem anwesend war Ortsvorsteher Holl.

Einwohnerfragestunde

Die Beantwortung der Fragen eines Bürgers aus Talheim zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Brunnenstraße wurde auf den dafür vorgesehenen Tagespunkt verschoben.

Ein Bürger aus Vellberg fragte, ob über alternative Nutzungsmöglichkeiten des Asylheims in Lorenzenzimmern nachgedacht werde, da dieses bereits einige Zeit leerstehe. Bürgermeister Reichert informierte, dass die Stadt für das Gebäude hohe Fördergelder mit bindendem Verwendungszweck erhalten habe, lediglich wenig andere Nutzungen seien damit umsetzbar wie beispielsweise Sozialwohnraum. Bisher solle das Gebäude noch für Asylsuchende freigehalten werden, um für künftigen Bedarf gewappnet zu sein.

Aufstellungsbeschluss für vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Batteriespeicheranlage Großaltdorf“ 

Die Bevölkerung wurde im Rahmen der Informationsveranstaltung am 10.12.2025 frühzeitig über die Anfrage eines Projektentwicklers, der Orka Solutions GmbH, zur Errichtung einer Batteriespeicheranlage auf einem städtischen Grundstück bei Großaltdorf auf einer Fläche von rund 2,5 Hektar informiert und beteiligt. Bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen könnten durch Pachteinnahmen und Gewerbesteuereinnahmen über einen Zeitraum von rund 30 Jahren erhebliche zusätzliche Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt werden. 

In der Gemeinderatssitzung war Kreisplaner Herr Fuhrmann anwesend und erläuterte das Verfahren. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicheranlage Großaltdorf“ zur Realisierung des Projekts hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Ein wesentlicher Aspekt des Projekts ist die mögliche wirtschaftliche Bedeutung für die Stadt Vellberg. 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Brunnenstraße“ 

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Brunnenstraße“ in Talheim hat der Gemeinderat bereits im Februar letzten Jahres den Aufstellungsbeschluss gefasst, um den Bau eines Wohnhauses im bisherigen landwirtschaftlichen Außenbereich zu ermöglichen. Das Kreisplanungsamt hat die Behörden und die Bevölkerung frühzeitig am Entwurf beteiligt. Kreisplaner Herr Fuhrmann hat in der Gemeinderatssitzung die Stellungnahmen mitsamt eines Abwägungsvorschlages vorgetragen und erläutert.

Ein Bürger und Anwohner aus Talheim stellte Fragen zur künftigen Wohnanschrift, um das Verkehrsaufkommen von beispielsweise Lieferverkehr, Besucher und Müllabfuhr abschätzen zu können, und äußerte Bedenken hinsichtlich der Straßenbreite. Bürgermeister Reichert informierte, die Straße solle mit dem Zusatz „Anlieger frei“ beschildert werden. Die verkehrsrechtlichen Belange seien mit der Verkehrsbehörde abgestimmt.

Der Gemeinderat beschloss die Abwägung über die Stellungnahmen, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangen sind, gemäß der Sitzungsvorlage. Der Gemeinderat billigte außerdem die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brunnenstraße“ und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften erstellt vom Fachbereich Kreisplanung des Landratsamtes Schwäbisch Hall und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden. Der Auslegungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

Antrag nach dem Bau-Turbo zum Neubau eines Einfamilienhauses: Entscheidung über gemeindliche Zustimmung nach § 36 BauGB

Bei der Stadtverwaltung ging ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Eschenau, An der Bühler, ein. Der Standort wurde von der Baurechtsbehörde, Landratsamt Schwäbisch Hall, dem Außenbereich zugeordnet. Das Vorhaben wäre somit nur zulässig, wenn die Gemeinde Planungsrecht bzw. einen Bebauungsplan schafft. Aufgrund einer neuen Möglichkeit des § 246e BauGB könnte das Vorhaben über den „Bauturbo“ mit der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB genehmigt werden. 

Der Bauherr war in der Sitzung zu Gast und erläuterte sein Vorhaben. Kreisplaner Herr Fuhrmann informierte an dieser Stelle über den sogenannten „Bauturbo“ und bot an, mit den Antragstellern nochmals genau die Gegebenheiten zu erörtern, da dieser auch einige Hürden mit sich bringt. Um dem Bauherrn die Möglichkeit des „Bauturbos“ grundsätzlich zu öffnen, fasste der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB zum Bauvorhaben auf dem Flurstück 3547, Gemarkung Vellberg wurde erteilt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll mit einer Auslegungsfrist von zwei Wochen erfolgen.

Auftragsvergabe - Innenausstattung MediVell

Im Ärztehaus der Stadt Vellberg, künftig unter der Bezeichnung MediVell geführt, ist für den Teilbereich der Ärzteschaft eine Möblierung der Praxisräume erforderlich. In Abstimmung zwischen der Ärzteschaft und der Stadtverwaltung wurde vorgesehen, die Möblierung über die Firma Mayer aus Sulzfeld zu beziehen. Das Unternehmen ist auf die Ausstattung medizinischer Einrichtungen spezialisiert und verfügt über entsprechende umfangreiche Erfahrung in der praxisgerechten und funktionalen Einrichtung von Arztpraxen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Lieferung und Montage der Möblierung für den Ärztebereich im MediVell auf Grundlage des Angebots der Mayer GmbH aus Sulzfeld vom 16.02.2026 zum Angebotspreis von 138.764,23 € zu erteilen.

Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Im Juni 2025 beschloss der Gemeinderat, die AWO Schwäbisch Hall mit der außerhalb der Unterrichtszeit liegenden Aufgaben zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung an der Vellberger Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 zu beauftragen. Die Verwaltung hat nun unter Beteiligung der Schule und der Arbeiterwohlfahrt Schwäbisch Hall eine Benutzungsordnung erarbeitet, in welcher die Grundsätze für die Betreuung sowie die für die Betreuung zu erhebenden Gebühren festgelegt sind. 

Kämmerer Taubald informierte in der Sitzung über eine nun vorgesehene Abfrage bereits mit der Schulanmeldung bis Mitte März d.J. der verbindlichen Anmeldungen zur Ganztagesbetreuung und zur Schulferienbetreuung ab dem nächsten Schuljahr bei den Erstklässlern. Die Anmeldung zur Ferienbetreuung soll über ein Online-Portal, das auf der städtischen Homepage installiert ist, erfolgen.

Der Gemeinderat hat die Benutzungsordnung für städtische Angebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung an der Grundschule Vellberg einstimmig beschlossen. Diese kann auf der städtischen Homepage unter www.vellberg.de eingesehen werden.

Allgemeine Finanzprüfung bei der Stadt Vellberg der Jahre 2018-2023

Von September 2024 bis Januar 2025 hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) eine Allgemeine Finanzprüfung bei der Stadt Vellberg durchgeführt. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgesehen und finden in regelmäßigen Abständen von 4 bis 6 Jahren statt. Nach § 114 Abs. 4 Gemeindeordnung muss der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt der Prüfung unterrichtet werden. 

Die zuvor in der Sitzungsvorlage detailliert dargestellten sowie mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehenen Prüfungsfeststellungen wurden von Kämmerer Taubald in der Sitzung erläutert. Der Gemeinderat nahm den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt über die Allgemeine Finanzprüfung bei der Stadt Vellberg der Jahre 2018-2023 vom 22.10.2025 zur Kenntnis.

Sonstiges

Bürgermeister Reichert und Kämmerer Taubald berichteten Erfreuliches: Das Landratsamt hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 einzig mit dem Hinweis auf ein niedriger berechnetes positives Ergebnis im Ergebnishaushalt genehmigt. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 742 € sei der Haushalt in der Gesamtschau weiterhin tragfähig und im Vergleich mit anderen Kommunen gut vertretbar.

Fragen der Stadträte 

Stadträtin Giehl regte an, die Fahrradständer am Freibad so zu erneuern, dass auch E-Bikes darin Platz finden. Weiterhin erfragte sie den aktuellen Stand des Bürgerbusses. Bürgermeister Reicher informierte, dass es hier keine Neuerungen gibt – Laufzeit und Nutzungszahlen werden wie im bisherigen Umfang fortgeführt.