In der Sitzung anwesend waren folgende Stadträtinnen und Stadträte: Herr Baumann, Herr Fischer, Frau Hanselmann, Herr Lehr, Herr Liebeknecht, Herr Maaß, Herr Messerschmidt, Herr Neumann, Herr Rüdel, Herr Wallisch und Herr Wenisch. Außerdem anwesend war Ortsvorsteher Holl.
In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 23. Juli 2026, eröffnete Bürgermeister Reichert die Sitzung und begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Pressevertreterin des Haller Tagblatts.
Bürgerfragen
Zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzung nutzte eine Bürgerin die Einwohnerfragestunde, um sich nach dem aktuellen Stand der Bauarbeiten im Wohngebiet „Dürrsching“ zu erkundigen. Sie wies darauf hin, dass im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung der 1. Juli 2026 als Baubeginn angekündigt worden sei und fragte nach den Gründen für die bislang ausbleibenden Baustart.
Bürgermeister Reichert erläuterte hierzu, dass sich der Baubeginn aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle bei der beauftragten Baufirma sowie verzögerter Materiallieferungen verschiebe. Die Arbeiten würden aufgenommen, sobald die erforderlichen personellen und materiellen Voraussetzungen gegeben seien.
Außerdem erkundigte sich die Bürgerin nach dem Stand der geplanten Erneuerung der Beschallungsanlage und der Beleuchtung in der Stadthalle. Bürgermeister Reichert teilte mit, dass die neue Beschallungsanlage inzwischen eingebaut und bereits in Betrieb genommen worden sei. Für die Erneuerung der Beleuchtung seien zwischenzeitlich Fördermittel bewilligt worden. Die Ausschreibung der Arbeiten erfolge im Laufe des Sommers.
Sanierung der L 1064 von Schneckenweiler bis zum Stadttorturm – Entwurfsplanung beschlossen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichert Frau Bergdolt vom Ingenieurbüro stadtlandingenieure (SLI) aus Ellwangen, die die Entwurfsplanung für die Sanierung der Landesstraße L 1064 zwischen Schneckenweiler und dem Stadttorturm in Vellberg dem Gemeinderat vorstellte.
Die Planung sieht eine umfassende Sanierung der Strecke vor. Im innerörtlichen Bereich werden im Zuge der Maßnahme die sanierungsbedürftigen Kanal- und Wasserleitungen in der Eschenauer Straße sowie in einem Teilbereich der Hörgershofstraße erneuert. Anschließend erfolgt die Wiederherstellung der Fahrbahn einschließlich einer Deckensanierung. Außerorts sind auf einer rund 2,4 Kilometer langen Strecke die Erneuerung der Fahrbahndecke, Hangsicherungsmaßnahmen sowie Erhaltungsarbeiten an der Bühlerbrücke vorgesehen. Die Baumaßnahme soll in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2027 und 2028 umgesetzt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 4,0 Millionen Euro. Davon entfallen voraussichtlich rund 1,5 Millionen Euro auf die Stadt Vellberg. Die verbleibenden rund 2,5 Millionen Euro werden vom Land Baden-Württemberg getragen.
Im Rahmen der Beratung stellten die Mitglieder des Gemeinderates verschiedene Rückfragen zur geplanten Ausführung der Maßnahme. Dabei ging es unter anderem um die künftige Verkehrsführung und Umleitungsstrecke während der Bauzeit. Hierzu wurde erläutert, dass die konkrete Verkehrsführung gemeinsam mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Schwäbisch Hall noch festgelegt wird sobald auch die ausführende Baufirma feststehe. Außerdem wurde nach möglichen Lagerflächen für Baumaterialien gefragt. Da innerhalb des Stadtgebiets keine geeigneten städtischen Flächen zur Verfügung stehen, ist vorgesehen, Materialien – soweit möglich – auf gesperrten Abschnitten der außerörtlichen Strecke zwischenzulagern.
Weiter informierte Bürgermeister Reichert darüber, dass die kurzzeitig geplante Vollsperrung des Kreuzungsbereichs Haller Straße / Eschenauer Straße genutzt werden soll, um die Fahrbahndecke in einem Teilbereich der Straße „Am Zwinger“ mit zu sanieren. Die Fahrbahndecke ist hier bereits stark beschädigt. Da hierfür keine zusätzliche Sperrung erforderlich wird, kann die Maßnahme sinnvoll mit ausgeführt werden. Die Straßenbauverwaltung hat dieses Vorgehen befürwortet und hierfür bereits ihre Kostenzusage erteilt.
Im Anschluss an die Beratung stimmte der Gemeinderat der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros stadtlandingenieure vom 1. Juli 2026 zu. Gleichzeitig wurde beschlossen, die dargestellte Finanzierung in die Haushaltsplanung sowie in die mittelfristige Finanzplanung ab dem Jahr 2027 aufzunehmen und die Ausführung der Baumaßnahme zu beschließen.
Kindergartenbedarfsplan 2026 beschlossen
Zu diesem Tagesordnungspunkt stellte Frau Schlossstein den Kindergartenbedarfsplan 2026 dem Gemeinderat vor. Der Bedarfsplan zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen sowie den voraussichtlichen Betreuungsbedarf bis zum Jahr 2029 auf und bildet die Grundlage für die weitere Planung der Kinderbetreuung in der Stadt Vellberg.
Derzeit verfügt die Stadt Vellberg über 227 Betreuungsplätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3) sowie über 32 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U3). Grundlage hierfür sind die aktuell gültigen Betriebserlaubnisse der Kindertageseinrichtungen. Positiv hervorzuheben ist, dass jedem Kind in der Stadt Vellberg ein Betreuungsplatz angeboten werden kann. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Geburtenzahlen in Vellberg leicht rückläufig sind. Auch für den Landkreis Schwäbisch Hall wird in den kommenden Jahren insgesamt ein leichter Rückgang der Kinderzahlen im Alter von drei bis sechs Jahren erwartet.
Nach der Vorstellung des Bedarfsplans beschloss der Gemeinderat, den Kindergartenbedarfsplan 2026 einschließlich der Bedarfsentwicklung bis zum Jahr 2029 zu akzeptieren und diesen dem Landratsamt Schwäbisch Hall zur Genehmigung vorzulegen.
Kindergartenbeiträge werden angepasst
Die neuen Kindergartenbeiträge für die kommenden Kindergartenjahre wurden vom Kämmerer, Herrn Taubald, dem Gemeinderat vorgestellt. Grundlage der Beratung waren die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände, die Beitragserhöhungen von 4,5 % für das Kindergartenjahr 2026/2027 sowie 4,0 % für das Kindergartenjahr 2027/2028 vorsehen. Der Arbeitskreis Kindergarten empfahl aufgrund der finanziellen Entwicklung eine Anhebung um 5,8 % für das Kindergartenjahr 2026/2027 und 4,6 % für das Kindergartenjahr 2027/2028.
Kämmerer Taubald erläuterte, dass die vorgeschlagene Beitragserhöhung im Kindergartenjahr 2026/2027 zu Mehreinnahmen von rund 14.000 Euro führen würden. Gleichzeitig wurde auf die weiterhin hohen Aufwendungen für die Kinderbetreuung hingewiesen. Im Jahr 2025 lag der Kostendeckungsgrad der Einrichtungen bei 48,9 Prozent. Der verbleibende Aufwand wird durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt gedeckt. Rechnerisch betrug der jährliche städtische Zuschuss 7.483 Euro je betreutem Kind.
Das Gremium sprach sich nach längerer Beratung dafür aus, die Beiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 zu beschließen. Einstimmig wurden die folgenden Elternbeiträge, bezogen auf eine Beitragserhebung von elf Monaten jährlich, für das Kindergartenjahr 2026/2027 festgesetzt:
Verlängerte Öffnungszeiten (ab 3 Jahren)
- Kind: 165 Euro
- Kind gleichzeitig mit dem 1. Kind: 83 Euro
U3-Betreuung (ab dem 1. Lebensjahr)
- Kind: 285 Euro
- Kind gleichzeitig mit dem 1. Kind: 143 Euro
Ganztagesbetreuung (über 3 Jahre)
- Kind: 248 Euro
- Kind gleichzeitig mit dem 1. Kind: 124 Euro
Die vorgeschlagenen Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2027/2028 wurden vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Die Entscheidung über die Höhe der Beiträge wurde zurückgestellt. Das Gremium möchte zunächst die weitere wirtschaftliche Entwicklung abwarten und zu einem späteren Zeitpunkt erneut darüber beraten und beschließen. Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde der Beschlussvorschlag, die Verwaltung – wie in den vergangenen Jahren – zu ermächtigen, die Kindergartenbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2028/2029 entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände eigenständig festzusetzen. Künftige Anpassungen sollen somit weiterhin dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung an aktuelle Rechtslage angepasst
Zu diesem Tagesordnungspunkt stellte Hauptamtsleiterin Frau Schneider die geplante 2. Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung vor und erläuterte die rechtlichen Hintergründe. Sie wies darauf hin, dass die letzte umfassende Kalkulation der Personalkosten bereits acht Jahre zurückliegt und deshalb eine Neukalkulation erforderlich geworden ist.
Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung regelt, in welchen gesetzlich festgelegten Fällen die Stadt Vellberg Kosten für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr erheben kann. Während Einsätze zur Brandbekämpfung oftmals kostenfrei sind, können beispielsweise bei Verkehrsunfällen, Ölspuren oder Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen die entstandenen Kosten den gesetzlich Kostenersatzpflichtigen in Rechnung gestellt werden. Ziel der Satzung ist eine rechtssichere und einheitliche Abrechnung kostenpflichtiger Feuerwehreinsätze.
Im Rahmen der Neukalkulation wurden insbesondere die Personalkostensätze auf Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen der Jahre 2023 bis 2025 neu berechnet. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem Kosten für Aus- und Fortbildung, Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Schutzausrüstung, ärztliche Untersuchungen, Versicherungen, Entschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige sowie weitere einsatzbezogene Aufwendungen. Daraus ergibt sich künftig ein einheitlicher Personalkostensatz von 26,80 Euro je Einsatzstunde. Gleichzeitig entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Einsatzdienst und Brandsicherheitswachen. Zudem soll die Satzung durch eine Regelung zur Umsatzsteuer an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Der Feuerwehrausschuss hatte den Änderungsentwurf bereits im Vorfeld beraten und der erforderlichen Anhörung zugestimmt.
Der Gemeinderat stimmte der 2. Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung zu und ermächtigt die Verwaltung die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Sonstiges, Bekanntgaben
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges, Bekanntgaben“ informierte Kämmerer Taubald über den aktuellen Stand der Fördermittel für den geplanten Anbau am Kindergarten Großaltdorf. Für die Maßnahme wurden der Stadt Vellberg eine Zuwendung aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 64.000 Euro bewilligt. Über den zusätzlich beantragten Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Höhe von 59.408 Euro lag zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung noch keine Entscheidung vor.
Weiter informierte Bürgermeister Reichert über geplante Investitionen des Zweckverbandes Wasserversorgung Schmerachgruppe. Aufgrund der in den vergangenen Jahren zunehmend heißen und trockenen Sommer habe sich gezeigt, dass die bestehenden Speicherkapazitäten künftig erweitert werden müssen, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten. Hierzu wurde ein Modernisierungskonzept erarbeitet, das in vier Bauabschnitten umgesetzt werden soll. Für den ersten Bauabschnitt sind Investitionen in Höhe von rund 1.159.000 Euro vorgesehen. Hierfür wurde nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft eine Förderung in Höhe von 63 Prozent beziehungsweise 733.000 Euro bewilligt. Bürgermeister Reichert bezeichnete das erarbeitete Konzept als eine zukunftsorientierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für die Wasserversorgung der Schmerachgruppe.
Bürgermeister Reichert informierte den Gemeinderat außerdem über die Ergebnisse der diesjährigen Verkehrsschau. Gemeinsam mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei sowie der Straßenbaulastträger wurden verschiedene Verkehrssituationen im Stadtgebiet überprüft und bewertet. Dabei wurden die eingegangenen Anträge und Anregungen sowie mögliche Verbesserungsmaßnahmen erörtert. Über die getroffenen Entscheidungen und die daraus resultierenden Maßnahmen wurde das Gremium entsprechend informiert.
Zum Abschluss erkundigte sich Stadtrat Liebeknecht, ob der erneuerte Bolzplatz in der Kreuzäckersiedlung nach den mutwilligen Beschädigungen inzwischen wieder zum Spielen freigegeben sei. Die Verwaltung bestätigte, dass die Sanierungsarbeiten abgeschlossen seien und der Bolzplatz wieder von den Kindern genutzt werden könne.
