Aus der Gemeinderatssitzung vom 21. November 2019
Erstelldatum27.11.2019
Bekanntgaben
Bürgermeisterin Ute Zoll gab bekannt, dass in der nicht-öffentlichen Sitzung am 24. Oktober folgende, nichtöffentliche Beschlüsse gefasst wurden:
- Ein Bauplatz im Baugebiet Kreuzäcker wurde von der Stadt Vellberg zurückerworben,
- Ein Bauplatz im Baugebiet Kreuzäcker wurde an einen Interessenten veräußert,
- Ein Bauplatz im Baugebiet Wolfsgraben wurde an einen Interessenten veräußert.
Hauptamtsleiter Treiber informiert darüber, dass das Landratsamt die Quote der Zuweisungen im Rahmen der Anschlussunterbringung bekanntgegeben hat. Vellberg werden im kommenden Jahr voraussichtlich 7 Personen zur Unterbringung zugeteilt.
Außerdem informiert er darüber, dass der Fußgängerüberweg zwischen der Kreuzäckersiedlung und der Markgrafenallee für die nächste Verkehrsschau angemeldet wurde. Hintergrund ist eine Anfrage von Stadträtin Reichert.
Vorstellung der Entwurfsplanung für das Gewerbegebiet Talheim Ost
Das Ingenieurbüro stadtlandingenieure hat die Entwurfsplanung zur Erschließung des Gewerbegebiets Talheim Ost in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Es ist beabsichtigt im nächsten Haushaltsjahr das Regenüberlaufbecken mit Kosten von rund 1.150.000 € zu erstellen. Dies ist notwendig, da das vorhandene Bauwerk bereits im Bestand bemessungstechnisch überlastet und technisch in einem sehr schlechten Zustand ist.
Der Grunderwerb und die Erschließung des 1. Bauabschnittes des Gewerbegebiets mit Gesamtkosten von rund 2.090.000 Euro sind nicht innerhalb der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 eingeplant. Die Finanzierung würde die städtische Finanzkraft zu stark belasten.
Der Gemeinderat hat der Entwurfsplanung zugestimmt und beschlossen, dass die Erschließung und der Grunderwerb für dieses Gebiet – mit Ausnahme des Regenüberlaufbeckens - derzeit nicht realisiert werden.
Auftragsvergabe zum Neubau eines Löschwasserbehälters für das Gewerbegebiet Talheim sowie für das zukünftige Gewerbegebiet Talheim Ost
Die Löschwasserversorgung im bestehenden Gewerbegebiet Talheim sowie im zukünftigen Erweiterungsabschnitt wurde untersucht. Es ist ein zusätzlicher Behälter in einer Größenordnung von 200 m³ erforderlich. Im Haushalt 2019 sind für diese Maßnahme Finanzmittel in Höhe von 190.000 € eingestellt.
Die öffentliche Ausschreibung im Mai dieses Jahres ergab keine Angebote. Deshalb wurden zwei Bauunternehmungen angesprochen, ein Angebot abzugeben. Beide Firmen haben daraufhin Angebote formgerecht vorgelegt.
Der Gemeinderat hat die Ausführung des Neubaus des Feuerlöschbehälters auf Grundstück Flst. Nr. 1872 beschlossen. Die Vergabe der Maßnahme erfolgte an den wirtschaftlichsten Anbieter die Firma Georg Eichele Bauunternehmung GmbH aus Untergröningen zum Angebotspreis in Höhe von 164.491,12 € einstimmig.
14. Änderung des Bebauungsplanes Ghai-Schloßgarten – Erneuter Aufstellungsbeschluss
Ein wichtiges Anliegen der Stadt ist es, die ärztliche Versorgung vor Ort langfristig sicher zu stellen. Herr Dr. Fenzel hat vor einigen Jahren die Initiative ergriffen und weitere Anbieter aus dem Bereich des Gesundheitswesens gesucht, die sich vorstellen können, zusammen unter einem Dach in einem „Gesundheitszentrum“ zu praktizieren.
Im zu erstellenden Gesundheitszentrum sollen neben einer Arztpraxis außerdem eine Apotheke, ein Notarztstandort, eine Praxis für Physiotherapie sowie eine Praxis für Logo- und Ergotherapie untergebracht werden. Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren in Höhe von etwa 5.000 Euro übernimmt die Stadt Vellberg, da es sich um ein bedeutendes Projekt der Stadtentwicklung handelt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung zu erfüllen, hat der Gemeinderat die 14. Änderung des Bebauungsplanes Ghai-Schloßgarten aufgestellt und beschlossen.
Kindergartenbedarfsplanung 2019
Die Bedarfsplanung ist jährlich zu erstellen und vom Gemeinderat zu beschließen. Die große Herausforderung ist, dass die Zahl der Kinder – insbesondere aufgrund von Zuzügen von Familien aus den Neubaugebieten – sehr schwer zu kalkulieren ist. Momentan gibt es 164 Plätze im Ü 3 (Kinder ab 3 Jahren) Bereich. Allerdings steigen die Kinderzahlen im Laufe des Kindergartenjahres 2019/2020 voraussichtlich stetig an. Im Juli 2020 werden bereits ca. 179 Plätze benötigt. Dieser Bedarf wurde schon in den letzten Bedarfsplanungen dargestellt, sodass der Gemeinderat dem Kindergartenan- und Umbau für zwei weitere Gruppen imKindergarten Markgrafenallee zugestimmt hat.
Durch diesen Neubau stehen für die kommenden Jahre genügend Betreuungsplätze im Ü 3 Bereich zur Verfügung. Auch der U3 (Kinder von 1 bis 3 Jahren) Bereich wird 2021 um 20 weitere Krippenplätze ausgebaut. Der Gemeinderat hat den Kindergartenbedarfsplan 2019 mit Entwicklung des voraussichtlichen Bedarfs bis zum Jahr 2022 einstimmig beschlossen.
Neugestaltung Verkehrsgrün Baugebiet Kreuzäcker
Im Wohnbaugebiet Kreuzäcker wurden bei der Erschließung die Verkehrsgrünflächen entlang der öffentlichen Parkplätze im Bauabschnitt der Straßen Heinrich-v.-Vellberg-Weg, Siegfriedweg sowie teilweise In der Bocksklinge mit hochstämmigen Birnenbäumen bepflanzt. Diese Wirtschaftsbäume bereiten in letzter Zeit vermehrt Probleme, da sich die Anlieger über massenhaft anfallendes Obst beschweren. Deshalb werden die Birnbäume im kommenden Winter gefällt. Im Frühjahr wird dann eine Neubepflanzung mit bodendeckenden Pflanzen vorgenommen. Der Gemeinderat hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
Anpassung des Vertrags zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes im Stadtwald Vellberg
Aus kartellrechtlichen Gründen wird die Organisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg ab 01.01.2020 tiefgreifend verändert. Im Rahmen dieses Verfahrens und der in diesem Zusammenhang tätig gewordenen Gerichte wurde das Landeswaldgesetz novelliert und gibt den Rahmen für die Beförsterung des Körperschaftswaldes vor.
Bereits bislang ist die Stadt Vellberg mit ihrem Stadtwald vertraglich an den forstlichen Revierdienst des Landreises Schwäbisch Hall gebunden. Der bisherige Beförsterungskostenbeitrag betrug zuletzt ca. 2.900 € jährlich. Im Zuge der neuen rechtlichen Regelungen wird der Landkreis Schwäbisch Hall die bestehenden Beförsterungsverträge mit den Städten und Gemeinden zum 31.12.2019 auflösen. An seiner Stelle bietet der Landkreis ab 01.01.2020 einen neuen Beförsterungsvertrag an, der Kosten in Höhe von ca. 10.600 € jährlich verursacht. Der Gemeinderat hat beschlossen, den bisherigen Beförsterungsvertrag mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall zum 31.12.2019 aufzulösen und mit dem Forstamt des Landratsamts Schwäbisch Hall ab 01.01.2020 einen neuen Vertrag zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Stadtwald Vellberg über zwei Jahre abzuschließen. Sollte das Landratsamt dem nicht zustimmen, wird das Thema erneut im Gemeinderat behandelt.
Beratung des Haushaltsentwurfs 2020 mit Mittelfristiger Finanzplanung bis 2023
Der städtische Ergebnishaushalt erwirtschaftet im Planjahr 2020 ein Saldo von -589.978 €, ist also nicht ausgeglichen. Gegenüber dem Haushaltsplan 2019 ergibt sich eine Verschlechterung um ca. 828.000 €. Gründe hierfür sind geringere Einnahmen bei den Zuweisungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs, Mehraufwendungen für die Finanzausgleichsumlage an das Land, die Kreisumlage, steigende Personalausgaben sowie höhere Aufwendungen bei den Unterhaltungen des unbeweglichen Vermögens.
Die kalkulierten Kreditaufnahmen bis ins Haushaltsjahr 2023 betragen brutto 3,3 Mio. Euro. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von rund 1.090 € zum Ende des Jahres 2023 liegt die Stadt Vellberg im oberen Bereich der Verschuldung im Vergleich mit den übrigen Kreisgemeinden. Es bleibt deshalb nur die Möglichkeit, die freiwilligen Aufwendungen der Stadt auf das Notwendige und Vertretbare hin zu begrenzen.
Trotz der zahlreichen aufgenommenen Investitionsmaßnahmen konnten nicht alle wünschenswerte Projekte berücksichtigt werden, u.a. wurde die Erschließung des 1. Bauabschnittes des Gewerbegebiets Talheim-Ost mit 1,97 Mio. Euro aus der Haushalts- und Finanzplanung herausgenommen. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung erläutert und zur Diskussion gestellt. Mehrere Positionen wurden vom Gemeinderat aus finanziellen Gründen aus dem Haushaltsplan gestrichen oder auf die Folgejahre verschoben.Der Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2023 wurden mit den diskutierten Veränderungen beschlossen.
Bericht aus der Verkehrsschau
Am 2. Mai 2019 hat die diesjährige Verkehrsschau mit Vertretern des Landratsamtes stattgefunden. Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei der Verkehrsschau behandelt:
- Großaltdorf, Kreuzungsbereich Birkenweg/Am Waldblick: Parksituation
Aufgrund der Beschwerde eines Anwohners hat das Landratsamt die Situation geprüft und keinen Handlungsbedarf festgestellt, da aus deren Sicht keine Behinderungen und Beeinträchtigungen vorliegen.
- Großaltdorf, Jägerstraße: Parksituation
Seitens eines Anwohners wurde die Parksituation in der Jägerstraße bemängelt. Aus Sicht des Landratsamtes liegt kein Handlungsbedarf vor, da bei Einhaltung der geltenden Vor-schriften keine Probleme zu erwarten seien. Die Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anpassen.
- Vellberg, öffentliche Parkplätze an der Volksbank: Parkzeitbegrenzung
Da die öffentlichen Parkplätze an der Volksbank regelmäßig von Dauerparkern belegt sind, erhalten die Besucher der Stadt oder die Kunden der Volksbank häufig keinen Parkplatz. Es wird deshalb die Begrenzung der Parkdauer auf 2 Stunden mit Parkscheibe angeordnet.
Der Gemeinderat hat die Anordnungen des Landratsamtes Schwäbisch Hall aus der Verkehrsschau zur Kenntnis genommen.
Sonstiges
Der Gemeinderat hat Spenden der Elterninitiative Großaltdorf-Lorenzenzimmern in Höhe von 300 € an die Kita Großaltdorf und der Fa. Köhler Dienstleistungs GmbH und Co KG in Höhe von 800 € an Freiwillige Feuerwehr Vellberg angenommen.