Virus erstmals in einem Putenbestand nachgewiesen
Das Landratsamt Schwäbisch Hall teilt mit, dass das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall nachgewiesen wurde.
Die ursprünglich bis zum 11.04.2023 gültige Allgemeinverfügung, mit der enthaltenen Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall, wird aufgrund des jetzigen Seuchengeschehens bis zum 11.05.2023 verlängert.
Aufgrund des Seuchenausbruches in dem Putenbestand muss das Landratsamt Schwäbisch Hall weitere Maßnahmen ergreifen, die ebenfalls per Allgemeinverfügung angeordnet werden.
Bitte informieren Sie sich, was nun konkret für Ihre Geflügelhaltung gilt.
Die Allgemeinverfügungen sind hiereinsehbar.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Schwäbisch Hall weist ferner auf die seit langem für alle Geflügelhaltungen (ab dem ersten Tier) bestehende Registrierpflicht beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hin. Geflügelhalter sollten dies gegebenenfalls rasch nachholen, sonst droht ein nicht unerhebliches Bußgeld.
Bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit der Geflügelpest wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Telefonnummer: 07904 7007 3240 oder per E-Mail.
