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Rathaus Aktuell

Waldbrandgefahr

Erstelldatum28.02.2024

Von 1. März bis zum 31. Oktober darf nach § 41 Waldgesetz wegen der Waldbrandgefahr in allen Wäldern nicht geraucht werden.  

Im Sommer erhöht sich im Wald die Brandgefahr ganz beträchtlich. Das trockene Laub und Gras entzündet sich sehr leicht. Ein glimmendes Streichholz oder eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe können so zu einem Waldbrand führen. Dieser kann sich – auch nur bei schwachem Wind – sehr rasch ausbreiten.
Das gesamte Jahr über dürfen im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern davon keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden. Außerhalb von dafür vorgesehenen Plätzen dürfen keine Grill- und Lagerfeuer gemacht werden.
Flaschen und Gläser können in Wäldern und auf Wiesen durch den Brennglaseffekt auch zum Brandstifter werden. Sie haben dort im übrigen sowieso nichts zu suchen.
Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch achtsames Verhalten den durch die Umwelt bereits bedrohten Wald nicht zusätzlich durch vermeidbare Brände zu schädigen.