Welle der Hilfsbereitschaft
Auf dem Hilfe-Portal Germany4Ukraine bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Geflüchteten aus der Ukraine schnelle und umfassende Informationen zu zahlreichen Themen.
Anmeldeverpflichtung Schule
Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Öffentlichkeitsarbeit – informieren wir, dass minderjährige Kinder der aus der Ukraine geflüchteten Bürgerinnen und Bürger mit der Wohnsitznahme in Baden-Württemberg schulpflichtig werden, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Sie müssen daher von den Eltern oder sorgeberechtigten Personen an einer geeigneten Schule angemeldet werden. Mit den beigefügten Informationsblätter sollen die Eltern/Sorgeberechtigten erste Informationen zur Schulanmeldung erhalten. Das Merkblatt steht auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung.
Hier finden Sie Informationen zur Schulanmeldung:
- Grundschule auf deutsch (PDF-Dokument, 131,57 KB, 12.08.2022)
- Grundschule auf russisch (PDF-Dokument, 293,35 KB, 12.08.2022)
- Grundschule auf ukrainisch (PDF-Dokument, 289,82 KB, 12.08.2022)
- weiterführende Schule auf deutsch (PDF-Dokument, 162,04 KB, 12.08.2022)
- weiterführende Schule auf russisch (PDF-Dokument, 326,00 KB, 12.08.2022)
- weiterführende Schule auf ukrainisch (PDF-Dokument, 324,93 KB, 12.08.2022)
Die Regelungen finden Sie auch zusammengefasst in der Rahmeninformation des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
Allgemeine Informationen für Geflüchtete
- Bilderwörterbuch Ukrainisch-Deutsch PDF-Dokument6,50 MB24.03.2022
- Mietobergrenzen im Landkreis Hall PDF-Dokument394,94 KB24.03.2022, die bei der Miete für Flüchtlingswohnungen gelten: Die Miete muss jeweils nach dem Zustand und Alter der Wohnung angemessen sein, dies sind Obergrenzen.
- Informationen der Polizei PDF-Dokument3,42 MB31.03.2022 für Geflüchtete auf Ukrainisch und Deutsch