Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
FacebookInstagram
22 °C
Heute,  08. September
Bewölkt
19 °C
Mittwoch, 09. September
Mäßiger Regen
20 °C
Donnerstag, 10. September
Klarer Himmel
Gesamtübersicht anzeigen
Sprache wechseln

Ukrainehilfe

Welle der Hilfsbereitschaft

Auf dem Hilfe-Portal Germany4Ukraine bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Geflüchteten aus der Ukraine schnelle und umfassende Informationen zu zahlreichen Themen.

Anmeldeverpflichtung Schule

Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Öffentlichkeitsarbeit – informieren wir, dass minderjährige Kinder der aus der Ukraine geflüchteten Bürgerinnen und Bürger mit der Wohnsitznahme in Baden-Württemberg schulpflichtig werden, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Sie müssen daher von den Eltern oder sorgeberechtigten Personen an einer geeigneten Schule angemeldet werden. Mit den beigefügten Informationsblätter sollen die Eltern/Sorgeberechtigten erste Informationen zur Schulanmeldung erhalten. Das Merkblatt steht auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung.

Hier finden Sie Informationen zur Schulanmeldung:

Die Regelungen finden Sie auch zusammengefasst in der Rahmeninformation des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Allgemeine Informationen für Geflüchtete