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Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal
Der Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal ist seit 01. Januar 2020 das unabhängige Sachverständigengremium für die Städte Gaildorf, Ilshofen und Vellberg sowie für die Gemeinden Mainhardt, Obersontheim, Oberrot, Bühlertann, Untermünkheim, Fichtenberg, Sulzbach-Laufen, Braunsbach, Bühlerzell und Wolpertshausen.
Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal ist seit 01. Januar 2020 das unabhängige Sachverständigengremium für die Städte Gaildorf, Ilshofen und Vellberg sowie für die Gemeinden Mainhardt, Obersontheim, Oberrot, Bühlertann, Untermünkheim, Fichtenberg, Sulzbach-Laufen, Braunsbach, Bühlerzell und Wolpertshausen. Ihr Ansprechpartner zum Thema Immobilienbewertung ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, welche bei der Stadtverwaltung Gaildorf angesiedelt ist.
Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten und der Führung einer Kaufpreis-sammlung zählt die Ermittlung von Bodenrichtwerten zu den Hauptaufgaben des Gutachterausschusses.
Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingegangenen und auswertbaren Kaufverträge.
Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte. Die Preise für einzelne Baugrundstücke können je nach Lage und Bebaubarkeit von diesen Werten nach oben oder unten abweichen.
Die Bodenrichtwerte dienen als wichtige Information für alle interessierten Bürger*innen, freie Sachverständige, Banken, Versicherungen, Finanzämter sowie Notariate und sollen die Transparenz des Grundstücksmarkts sicherstellen.
In seiner Sitzung am 24.08.2022 hat der Gutachterausschuss der Stadt Vellberg gemäß § 193 Absatz 5 des Baugesetzbuches (BauGB) die Bodenrichtwerte für die Stadt Vellberg zum 01. Januar 2022 wie folgt festgelegt:
Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer
Die aktuell für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 können über Boris BW eingesehen werden.
Auf der zentralen Internetseite können Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle abgerufen werden.