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Elternbeiträge werden wiederum ausgesetzt

Autor: Larissa Hald
Artikel vom 13.01.2021

Nachdem die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Land coronabedingt geschlossen bleiben, wird vorerst auch auf den Bankeinzug der entsprechenden Beiträge im Januar verzichtet. Diese Beiträge müssen auch nicht an die Stadt überwiesen werden. Dies gilt auch für die Beiträge der Notbetreuung.

Hierdurch wird jedoch noch nicht über den grundsätzlichen Forderungsanspruch entschieden, d.h. die Entscheidung, ob und auf welche Beiträge tatsächlich verzichtet wird, erfolgt erst zu gegebener Zeit.

Stadtverwaltung Vellberg