Hauptbereich
Möglichkeiten in der Übersicht
- Wirtschaftsföderungsgesellschaft Schwäbisch Hall
- Landeskreditbank BW Förderbank
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die Stadt Vellberg ist im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen. Der Teilort Großaltdorf ist Schwerpunktgemeinde im ELR und wird damit bei Zuschüssen bevorzugt bedient. Neben den üblichen Fördermöglichkeiten können auch Zuschüsse aus diesem Programm beantragt werden.
Fördermöglichkeiten im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2023
Das Land Baden-Württemberg hat für 2023 das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben. Anträge können beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Die Förderschwerpunkte Wohnen und Grundversorgung stehen im Jahresprogramm 2023 wieder besonders im Fokus, deshalb erhalten Projekte aus diesen Förderschwerpunkten einen Fördervorrang.
Förderschwerpunkt „Grundversorgung“
Kleine Handwerksbetriebe und Handelsgeschäfte sowie Dorfwirtschaften können für Investitionen zur Sicherung der örtlichen Versorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen für den täglichen und wöchentlichen Bedarf sowie dem unregelmäßigen aber dringend vor Ort zu erbringenden Bedarf einen Zuschuss von bis zu 20%, Kleinstunternehmen bis zu 30% und maximal 200.000 Euro erhalten.
Förderschwerpunkt „Wohnen“
Die Schaffung von Wohnraum innerhalb des Ortskerns durch Umnutzung vorhandener, leerstehender Gebäude oder Modernisierungsmaßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse stehen im Mittelpunkt der Förderung. Projekte für die Eigennutzung können mit einem Fördersatz von 30 % und maximal 20.000 €, Umnutzungen bis höchstens 50.000 € je Wohnung unterstützt werden. Projekte die überwiegend nachwachsende Rohstoffe als Baustoff einsetzen, erhalten einen um 5% erhöhten Fördersatz und eine bis zu 5.000 € höhere Förderung. In der Regel dürfte es sich dabei um Holz handeln. Die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung oder Modernisierung zur Vermietung wird mit 10 – 15% und max. 200.000 € bezuschusst. In privaten Wohnbauanträgen sind wahrheitsgemäße Auskünfte zu Eigennutzung und Vermietung erforderlich.
Förderschwerpunkt „Arbeiten“
Die Förderung im gewerblichen Bereich konzentriert sich vorrangig auf die Entflechtung störender Gemengelagen und Reaktivierung von Brachen. Unterstützt werden kann die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten durch bauliche Investitionen, Erweiterungen und Neuansiedlungen. Der Regelfördersatz beträgt 10% der Investitionskosten bei max. 200.000 Euro. Neubauprojekte können nur noch beim Einsatz von CO2-speichernden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion gefördert werden.
Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt wurden. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen ist jedoch möglich.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass gute Projekte mit der Absicht einer zügigen Umsetzung bevorzugt werden. Es wird deshalb empfohlen, den Planungsstand durch geeignete Unterlagen (z.B. genehmigte oder genehmigungsfähige Bauplanung) nachzuweisen. Wichtig sind vollständige Antragsunterlagen auf aktuellen Vordrucken und eine gute Projektqualität mit aussagekräftiger Projektbeschreibung, einer vollständigen Kostenschätzung nach DIN 276, Fotos und ein Finanzierungsplan. Bei allen Vorhaben ist zu belegen, dass dem Umwelt- und Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren Rechnung getragen wird.
Bereits eingeplante Maßnahmen eines Antragstellers müssen abgeschlossen sein, ehe ein weiteres Vorhaben beantragt werden kann.
Anträge für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind bis 09.09.2022 beim Bürgermeisteramt einzureichen. Auskünfte erteilt Hauptamtsleiterin Jana Köbler, Tel. Telefonnummer: 07907 877-20, E-Mail: jana.koebler(@)vellberg.de.
Im Landratsamt berät Susanne Kraiß mit ihrem Team, Tel. Telefonnummer: 0791/755-7259 Email: elr(@)lrasha.de.
Informationen und Antragsformulare stehen im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx bereit.
Leader-Programm
Die Stadt Vellberg ist Teil der LEADER-Förderkulisse Jagstregion und hat damit die Chance, sich mit kommunalen und privaten Projekten um Fördermittel zu bewerben.
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite.
Sonderprogramm „Spitze auf dem Land“ fördert Kleine und Mittlere Unternehmen
Sonderprogramm „Spitze auf dem Land“ fördert Kleine und Mittlere Unternehmen
Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes Baden-Württemberg als starker Wirtschaftsstandort. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung im gesamten Land. Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ werden gezielt Impulse gesetzt, diese Position weiter auszubauen und Innovationen zu fördern.
Das Sonderprogramm richtet sich an Unternehmen, die das Potenzial zur Erlangung der Technologieführerschaft aufweisen. Unterstützt werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäuden, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Zusätzlich sollen durch die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess generiert werden.
Neu ist der Fokus auf Unternehmen im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Im Antrag ist entweder ein für das Unternehmen neues, eigenes Produkt oder eine neue, eigene Dienstleistung darzustellen.
Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 Prozent, für mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderung ist im Regelfall auf höchstens 400.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Bei einem deutlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Biokökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 € erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können von der Gemeinde zusammen mit dem Unternehmen bis zum 28.02.2021 parallel im Landratsamt Schwäbisch Hall und Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden. Auskunft im Landratsamt gibt Susanne Kraiß (Tel. 0791 755-7259). Die Antragsformulare finden Sie unter rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/EFRE.aspx
und weitere Informationen unter: mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/