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Der Krieg in der Ukraine hat auch im Landkreis Schwäbisch Hall eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. 

Auf dem Hilfe-Portal Germany4Ukraine bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Geflüchteten aus der Ukraine schnelle und umfassende Informationen zu zahlreichen Themen.

Anmeldeverpflichtung Schule

Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Öffentlichkeitsarbeit – informieren wir, dass minderjährige Kinder der aus der Ukraine geflüchteten Bürgerinnen und Bürger mit der Wohnsitznahme in Baden-Württemberg schulpflichtig werden, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Sie müssen daher von den Eltern oder sorgeberechtigten Personen an einer geeigneten Schule angemeldet werden. Mit dem beigefügten Musteranschreiben und Informationsblätter sollen die Eltern/Sorgeberechtigten erste Informationen zur Schulanmeldung erhalten. Das Merkblatt steht auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung.

Hier finden Sie Informationen zur Schulanmeldung:

Grundschule auf deutsch
Grundschule auf russisch
Grundschule auf ukrainisch

weiterführende Schule auf deutsch
weiterführende Schule auf russisch​
weiterführende Schule auf ukrainisch

Die Regelungen finden Sie auch zusammengefasst in der Rahmeninformation des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Merkblätter und allgemeine Informationen für Geflüchtete

Bilderwörterbuch Ukrainisch-Deutsch

Mietobergrenzen im Landkreis Hall, die bei der Miete für Flüchtlingswohnungen gelten: Die Miete muss jeweils nach dem Zustand und Alter der Wohnung angemessen sein, dies sind Obergrenzen.

Informationen der Polizei für Geflüchtete auf Ukrainisch und Deutsch

Informationen zum Bevölkerungsschutz.

Hier gelangen Sie zu Informationen zum Bevölkerungsschutz.