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Aktuelle Steuern- und Gebührensätze der Stadt Vellberg
Nachstehend die Übersicht der Kindergartenbeiträge, Freibadgebühren, Grund- und Abwasser, Benutzungsgebühren, Gewerbe- und Grundsteuer und Hundesteuer.
Kindergartenbeiträge 2022/2023
Liebe Eltern,
ab dem neuen Kindergartenjahr 2022/2023 werden die Kindergartenbeiträge den Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich turnusgemäß angepasst. Es ergeben sich folgende neue monatliche Beiträge:
Betreuungsart: Verlängerte Öffnungszeit ab 3. Lebensjahr 2022/2023
1. Kind: 124 €
2. Kind gleichzeitig mit dem 1. Kind in der gleichen Betreuungsart: 63 €
3. Kind und weitere Kinder frei ---
Betreuungsart: Ab dem 1. Lebensjahr
1. Kind: 217 €
2. Kind gleichzeitig mit dem 1. Kind in der gleichen Betreuungsart: 109 €
3. Kind und weitere Kinder frei ---
Betreuungsart: Ganztagesbetreuung über 3jähriger Kinder
1. Kind: 187 €
2. Kind gleichzeitig mit dem 1. Kind in der gleichen Betreuungsart: 94€
3. Kind und weitere Kinder frei ---
Betreuungsart: Ganztagesbetreuung unter 3jähriger Kinder
1. Kind: 328 €
2. Kind gleichzeitig mit dem 1. Kind in der gleichen Betreuungsart: 164€
3. Kind und weitere Kinder frei ---
Die Beiträge werden in 11 Monaten jährlich erhoben, der August ist wie bisher beitragsfrei.
Ihre Stadtverwaltung Vellberg
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Vellberg, Herrn Oliver Taubald, Telefonnummer: 07907 877-30 oder senden Sie eine E-Mail.
Freibadgebühren
Die Preise und Sonderregelungen finden Sie auf den Seiten des Freibades.
Minigolfgebühren
Einzelkarten
- Erwachsene: 2,00 €
- Kinder / Jugendliche bis Vollendung 18. Lebensjahr: 1,20 €
Grund- & Abwasser
- Abwasserbeitrag: 3,55 €/qm Nutzungsfläche
- Abwassergebühr Schmutzwassergebühr: 3,08 €/cbm
- Niederschlagswassergebühr: 0,49 €/qm
- Wassergebühr: 2,38. €/cbm zzgl. 7 % USt
- Wasserversorgungsbeitrag: 1,05 €/qm Nutzungsfläche
Benutzungsgebühren
- Abwasser Hauskläranlage: 33,20 €/m³
- Fäkalabwasser aus Gruben: 6,10 €/m³
Gewerbe- & Grundsteuer
- Gewerbesteuerhebesatz: 350 v. H.
- Grundsteuerhebesatz A: 400 v. H.
- Grundsteuerhebesatz B: 390 v. H.
Hundesteuer
- 1. Hund jährlich: 96,00 €
- 2. Hund und jeder weitere jährlich: 192,00 €
- Zwingersteuer jährlich: 192,00 €
- 1. Kampfhund jährlich: 480,00 €
- 2.Kampfhund und jeder weitere jährlich: 960,00 €
Kegelbahn & Heimatmuseum
- Kegelbahn in Turnhalle Großaltdorf: je Stunde 5,00 €
- Heimatmuseum im Stadtgraben: Eintritt frei